Ahrtal: Versicherungsschutz fünf Jahre nach Flutkatastrophe weiter mangelhaft
Ahrtal: Versicherungsschutz fünf Jahre nach Flut mangelhaft

Fünf Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal ist der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden in Deutschland weiterhin unzureichend. Die Verbreitung von Elementarversicherungen hat sich nur geringfügig erhöht, eine politische Vorgabe zur Pflichtversicherung fehlt noch, und in Risikogebieten wird weiter gebaut. Dabei gibt es durchaus Lösungen, wie Experten betonen.

Flutkatastrophe mit 8,75 Milliarden Euro Schaden

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hatte Sturmtief „Bernd“ im Ahrtal extreme Regenfluten ausgelöst, die zahlreiche Menschenleben kosteten. Die Flut zerstörte Brücken, Häuser und Autos. Mit rund 206.000 versicherten Schäden und einem versicherten Gesamtschaden von 8,75 Milliarden Euro war die Flut die bislang folgenschwerste Naturkatastrophe für die Versicherungswirtschaft in Deutschland. „Hochwasser sind extrem teuer – und sie häufen sich“, sagt Milo Bogaerts, Chef des Kreditversicherers Allianz Trade in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dennoch mangelt es an Prävention und Versicherungsschutz, wie aktuelle Erhebungen zeigen.

Präventionsmaßnahmen: Fortschritte und Lücken

Experten des Versicherers Zurich Deutschland sehen zwar Fortschritte bei Warnsystemen, Krisenorganisation und Katastrophenschutz – etwa durch verbesserte Vorhersagen, klarere Warnketten und neue organisatorische Strukturen auf Landes- und Kreisebene. Bei langfristigen Themen wie Hochwasserschutz, Flussräumen und Infrastruktur bestünden aber weiterhin Umsetzungslücken. Der Wiederaufbau zeige, wie langwierig wirksamer Hochwasserschutz ist, heißt es auch beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Große Rückhaltebecken und zusätzliche Retentionsflächen bräuchten Jahre bis zur Fertigstellung.

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„Vorsorge darf sich nicht auf die Regionen beschränken, die bereits von einer Katastrophe betroffen waren“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Auch andere Täler und kleinere Einzugsgebiete in Mittel- und Hochgebirgen, etwa an Kocher, Oker, Volme oder Weißeritz, könnten bei vergleichbaren Wetterlagen schwer getroffen werden. Der GDV bemängelt zudem, dass seit 2020 jedes Jahr rund 1000 bis 2400 neue Wohngebäude in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten entstanden seien. Zugleich seien viele Bestandsgebäude baulich nicht ausreichend auf Starkregen und Hochwasser vorbereitet.

Forderung nach öffentlicher Stelle für Katastrophenvorsorge

Der Bund der Versicherten (BdV) fordert daher die Einrichtung einer öffentlichen Stelle zur Katastrophenvorsorge. Sie soll Präventionsmaßnahmen koordinieren, ein öffentliches Naturgefahrenportal unterhalten, einen darauf basierenden Naturgefahrenausweis für Wohngebäude ausstellen sowie Notfall- und Vorsorgepläne entwickeln. Finanziert werden soll sie entweder durch einen Teil der Versicherungssteuer oder durch einen Aufschlag auf die Grundsteuer. BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke hält auch für wichtig, dass die Wechselwirkung von Präventionsmaßnahmen und Versicherbarkeit für die Öffentlichkeit verständlicher wird. Es solle erkennbar werden, wie eng die finanziellen Auswirkungen miteinander verzahnt sind. Das heißt: Wo es mehr Vorsorge gibt, kommt es voraussichtlich zu weniger Schäden – wodurch auch die Versicherungsprämie sinkt.

Vor allem individuelle Präventionsmaßnahmen von Hauseigentümern sollten Rehmke zufolge noch stärker in den Fokus rücken. Mit einem einheitlichen Bewertungssystem über einen Naturgefahrenausweis könnten Versicherer die Maßnahmen besser einschätzen und im Rahmen der Versicherung belohnen.

Versicherungsschutz: Nur 59 Prozent der Wohngebäude geschützt

Im Schadenfall dürften allerdings noch immer viele Hauseigentümer ohne ausreichenden Versicherungsschutz dastehen. 2021 hatte nicht einmal die Hälfte der Hauseigentümer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Während die normale Wohngebäudeversicherung Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel abdeckt und weit verbreitet ist, ist der Schutz gegen Elementargefahren wie Überschwemmung und Starkregen ein Zusatzbaustein. Auch wenn viele Versicherer den Elementarschutz bei Neuverträgen inzwischen häufig mit anbieten, hat sich die Abdeckung laut GDV-Zahlen bundesweit aber nur auf rund 59 Prozent der Wohngebäude erhöht.

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Die Bundesregierung verständigte sich daher im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Pflichtversicherung. Bereits bestehende Wohngebäudeverträge sollen zu einem noch festzulegenden Stichtag automatisch um Elementarschutz erweitert werden, Policen im Neugeschäft nur noch mit Elementarschutz angeboten werden. Geprüft wird dabei sowohl eine echte Pflichtversicherung als auch eine Opt-out-Lösung, bei der der Schutz automatisch gilt, sofern der Kunde nicht aktiv widerspricht – so wie es die Versicherer im Neugeschäft heute bereits oft machen. Eine Pflichtversicherung lehnt die Branche hingegen ab. Ein Gesetzentwurf liegt bislang allerdings noch immer nicht vor.

Lösungen für Hochrisikostandorte

Die Umweltorganisation Urgewald kritisiert daher, dass bei jeder größeren Katastrophe der Staat einspringen muss. Allein im Falle der Ahrtalflut seien es 30 Milliarden Euro Soforthilfe gewesen. Das im Koalitionsvertrag versprochene öffentlich-private Versicherungssystem gegen Elementarschäden lasse weiter auf sich warten – die angekündigten Eckpunkte aus dem Bundesjustizministerium fehlten bis heute, moniert Urgewald.

Der GDV hatte einen eigenen Vorschlag zum Umgang mit Häusern in Hochrisikogebieten gemacht: ein gesondertes Sicherungssystem unter dem Namen „Element Re“, das sich am britischen Modell Flood Re orientiert. Hierbei könnten Erstversicherer die Verträge besonders gefährdeter Häuser an Elementar Re weitergeben. Die Beiträge würden auf eine Obergrenze gedeckelt, der Rest würde über einen breit verteilten Ausgleich finanziert werden. Rehmke vom BdV schränkt jedoch ein, dass Flood Re nur wenig zur Resilienz durch Prävention beigetragen habe. Die vom BdV vorgeschlagene öffentliche Einrichtung verzahne hingegen Prävention mit Wiederaufbauhilfe. Sie soll bei großflächigen Naturkatastrophen tätig werden und auch die Schadenhilfe organisieren.