Auszug: Welche Reparaturen Mieter wirklich zahlen müssen
Auszug: Welche Reparaturen Mieter zahlen müssen

Wer seine Wohnung verlässt, will vor allem eines: die Kaution komplett zurück. Doch was müssen Mieter wirklich reparieren? Und was ist Sache des Vermieters? Viele greifen noch einmal zu Farbeimer und Spachtel. Aber nicht jeder Kratzer und jedes Loch ist automatisch ein Fall für den Mieter.

Bohrlöcher und Mietvertrag: Das gilt beim Auszug

Ein Regal hier, eine TV-Halterung da – ohne Bohrlöcher geht es kaum. Doch müssen Mieter diese beim Auszug verspachteln? „Es kommt darauf an, ob der Mieter laut Mietvertrag verpflichtet ist, die Wohnung bei Auszug zu streichen oder nicht“, erklärt Anja Franz vom Münchner Mieterverein auf myHOMEBOOK-Anfrage. Steht im Vertrag, dass gestrichen werden muss, dann gehören auch das Verspachteln der Löcher und das Streichen der Wand dazu. Gibt es keine Pflicht zum Streichen, ist die Lage komplizierter. „Da kommt es darauf an, wie viele Löcher in den Wänden sind“, erklärt die Expertin.

Übermäßige Abnutzung oder normales Maß?

Gehen die Löcher über das übliche Maß hinaus, liegt eine übermäßige Abnutzung vor. Dann muss der Mieter sie verschließen. Was genau „das übliche Maß“ ist, ist allerdings nicht konkret festgelegt.

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Farbige Wände müssen neutral sein

„Farbige Wände muss der Mieter weiß bzw. in neutralen Farben zurückgeben – unabhängig davon, ob er zum Streichen verpflichtet ist oder nicht“, erklärt Franz. Doch ganz so streng ist es nicht: „Neutrale helle Farben gelten laut Rechtsprechung als weiß.“ Ein helles Beige kann also zulässig sein. „Am sichersten ist es aber natürlich, wenn die Wände einfach weiß zurückgegeben werden“, rät die Mietrechtsexpertin.

Kratzer im Parkett: Schaden oder Abnutzung?

„Wenn die Kratzer im Parkett tief und lang sind, stellt das einen Schaden dar, den der Mieter beseitigen muss.“ Es komme also auf das Ausmaß an. Kleine Kratzer oder leichte Abdrücke gelten dagegen als normale Abnutzung. In diesem Fall muss der Mieter nichts reparieren.

Flecken und Lampen beim Auszug

Hat der Mieter Schönheitsreparaturen übernommen, muss er sichtbare Flecken überstreichen. „Wenn keine Streicharbeiten geschuldet sind und die Flecken oder die Verschmutzungen sehr sichtbar sind, sollte der Mieter sie auch überstreichen“, empfiehlt Franz. Leichte Verschmutzungen zählen zur normalen Abnutzung und sind Sache des Vermieters. „Wenn die Wohnung ohne Lampen vermietet wurde, muss man auch keine Lampen anbringen, wenn man wieder auszieht“, erklärt Franz.

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