Bis zu 338 Euro Strafe: Arm aus Fenster in Italien tabu
Bis zu 338 Euro Strafe: Arm aus Fenster in Italien tabu

Wer mit dem Auto nach Italien reist, sollte eine vermeintlich harmlose Gewohnheit unbedingt vermeiden: den lässig aus dem offenen Fenster hängenden Arm. Was in Deutschland oft als angenehm empfunden wird, kann in Italien teuer werden – mit einem Bußgeld von bis zu 338 Euro.

Italienische Straßenverkehrsordnung verbietet Körperteile außerhalb des Fahrzeugs

Die italienische Straßenverkehrsordnung, der sogenannte „Codice della Strada“, regelt in Artikel 169, dass Fahrer und Mitfahrer keine Körperteile oder Gegenstände über die seitliche Fahrzeugkontur hinausstrecken dürfen. Ziel dieser Vorschrift ist es, die Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht einzuschränken und die Sicht nicht zu behindern. Viele Autofahrer genießen bei warmem Wetter den Fahrtwind und legen dabei den Arm auf den Fensterrand – genau diese alltägliche Bewegung kann in Italien als Verstoß gewertet werden.

Kommt zusätzlich der Eindruck auf, dass der Fahrer das Fahrzeug nicht jederzeit vollständig unter Kontrolle hat, kann neben dem eigentlichen Verstoß sogar eine weitere Geldbuße fällig werden. Entscheidend ist dabei die Vorgabe, dass das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht werden muss.

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Auch Essen am Steuer kann Folgen haben

Die Regel gehört zu einer Reihe von Vorschriften, die deutschen Urlaubern oft wenig bekannt sind. So wird etwa das Essen oder Trinken während der Fahrt in verschiedenen Ländern kritisch gesehen. Besonders streng ist die Lage in Zypern: Dort ist es laut Berichten verboten, während der Fahrt zu essen oder zu trinken. Selbst der Griff zur Wasserflasche kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Auch in der Schweiz kann Essen am Steuer rechtliche Folgen haben. Der Touring Club Schweiz (TCS) weist darauf hin, dass solche Handlungen als Ablenkung oder als mangelnde Fahrzeugbeherrschung gewertet werden können. Ähnliche Regelungen gelten auch in weiteren Ländern, darunter Spanien. Dort können neben Essen und Trinken beispielsweise auch die Nutzung des Handys oder das Schminken am Steuer problematisch werden.

Vorsicht bei Handzeichen im Ausland

Neben konkreten Verkehrsregeln können auch Gesten zu Missverständnissen führen. Handzeichen, die in Deutschland als freundlich oder zustimmend verstanden werden, haben in anderen Ländern teilweise eine andere Bedeutung. Dazu zählen etwa der erhobene Daumen oder das O-Zeichen aus Daumen und Zeigefinger. Zwar droht dafür nicht automatisch ein Bußgeld. Die Geste kann jedoch anders aufgefasst werden als beabsichtigt und zu unangenehmen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern führen.

Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich deshalb vorab mit den jeweiligen Verkehrsregeln vertraut machen – denn selbst alltägliche Gewohnheiten können dort unerwartete Folgen haben.

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