Carsharing-Unfall: Wer haftet für Schäden am Mietwagen?
Carsharing-Unfall: Wer haftet für Schäden?

Bei einem Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug kann es schnell teuer werden. Die Berliner Verbraucherzentrale rät dringend, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter genau zu lesen. Denn oft enthalten sie Klauseln, die Nutzer für Schäden haftbar machen, die sie gar nicht verursacht haben. Ein aktuelles Beispiel ist der Anbieter Bolt, der pauschal viele Schäden auf die Nutzer abwälzen wollte – auch für nicht verursachte. Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale hat sich Bolt verpflichtet, diese unfairen Klauseln nicht mehr zu verwenden.

Haftung beim Carsharing: Selbstbeteiligung oft hoch

Kommerzielle Carsharing-Anbieter verleihen ihre Fahrzeuge inklusive Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Dennoch fällt bei einem Unfall meist eine Selbstbeteiligung an. Diese kann je nach Anbieter erheblich sein: Bei Miles und Free2move beispielsweise können bis zu 1750 Euro fällig werden. Viele Anbieter bieten gegen eine Gebühr an, die Selbstbeteiligung zu reduzieren – oft direkt bei der Buchung. Eine Alternative für Vielnutzer sind separate Versicherungen bei Drittanbietern.

Vor Fahrtbeginn: Fahrzeug auf Schäden prüfen

Unabhängig vom Anbieter sind Nutzer verpflichtet, das gebuchte Fahrzeug vor Fahrtbeginn auf Schäden zu untersuchen. Die Verbraucherzentrale betont, dass man dies ernst nehmen sollte, auch wenn man es eilig hat. Im Schadensfall ist es entscheidend, genau nach den Vorgaben des Anbieters zu handeln. Diese können zwar variieren, aber eines sollten sie gemeinsam haben: Der Nutzer haftet, wenn überhaupt, nur für selbst verursachte Schäden.

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Tipps der Verbraucherzentrale

Markus Kamrad von der Verbraucherzentrale Berlin rät: „Es lohnt sich grundsätzlich immer, die Bedingungen eines Anbieters zu lesen, bevor Sie einen Vertrag eingehen. Dann wissen Sie, worauf Sie sich einlassen.“ Er selbst nutzt Carsharing als Teil seiner Mobilitätsmischung und sieht darin eine echte Alternative zum eigenen Auto – trotz hoher variabler Kosten. Wichtig sei, die AGB genau zu prüfen und unfaire Klauseln zu erkennen.

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