Einlagensicherung für Tagesgeld und Festgeld: So sind Ihre Ersparnisse geschützt
Einlagensicherung für Tagesgeld und Festgeld erklärt

Was die Einlagensicherung für Sparer bedeutet

Wer sein Geld auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto anlegt, sucht in der Regel Sicherheit. Anders als bei Aktien oder Fonds gibt es keine Kursschwankungen, sondern planbare Zinsen. Doch was passiert, wenn die Bank pleitegeht? Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Kundeneinlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank. Dieser Schutz gilt für Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern, Tagesgeld- und Festgeldkonten, nicht jedoch für Wertpapiere wie Aktien, ETFs oder Anleihen.

Wie die gesetzliche Einlagensicherung funktioniert

Gemäß der EU-Richtlinie 2014/49/EU muss jedes Kreditinstitut in der EU einem Einlagensicherungssystem angehören. Im Insolvenzfall einer Bank ersetzt das System das Kontoguthaben bis zu 100.000 Euro. In Deutschland ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) für viele private Banken zuständig, während Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken eigene Sicherungssysteme haben. In Frankreich übernimmt der Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR) diese Aufgabe.

Die Einlagensicherung greift nur bei Kontoguthaben, nicht bei Wertpapieren. Aktien, ETFs, Fonds oder Anleihen gelten rechtlich als Sondervermögen der Anleger und sind bei einer Insolvenz nicht Teil der Konkursmasse. Sie sind also ebenfalls geschützt, aber nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung.

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Die 100.000-Euro-Grenze pro Person und Bank

Der Schutz von bis zu 100.000 Euro gilt pro Person und pro Bank – nicht pro Konto oder Sparprodukt. Wer bei derselben Bank 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto und 60.000 Euro als Festgeld hat, besitzt insgesamt 110.000 Euro. Geschützt sind nur 100.000 Euro. Sparer sollten daher die Summe aller Einlagen bei einer Bank im Blick behalten.

Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der Schutz: Jeder Kontoinhaber ist einzeln abgesichert, sodass ein Ehepaar bis zu 200.000 Euro auf einem Gemeinschaftskonto geschützt haben kann. Liegen auf einem Gemeinschaftskonto 180.000 Euro, ist dieser Betrag in der Regel vollständig abgesichert.

Ablauf der Erstattung im Ernstfall

Stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Entschädigungsfall fest, ermittelt die EdB die betroffenen Einleger und prüft deren Ansprüche. Die Kunden werden automatisch per Post informiert und müssen eine Bankverbindung sowie eine Ausweiskopie einreichen. Sobald die Unterlagen vollständig sind, wird der Betrag überwiesen. Die Auszahlung soll innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung erfolgen, kann aber je nach Fall länger dauern.

Höhere Beträge und Sonderfälle

In bestimmten Sonderfällen kann der Schutz vorübergehend auf bis zu 500.000 Euro steigen, etwa bei Geldern aus dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie oder bei Abfindungen, Scheidungsleistungen oder Rentenzahlungen. Der erweiterte Schutz ist in der Regel auf sechs Monate begrenzt und muss schriftlich beantragt und nachgewiesen werden.

Ausländische Banken und freiwillige Sicherungssysteme

Innerhalb der EU gelten einheitliche Regeln, sodass Anleger bei Banken in anderen EU-Ländern den gleichen Schutz genießen. Allerdings können sich Details unterscheiden, und eine Kommunikation auf Deutsch ist nicht immer gewährleistet. Zudem ist die Bonität des Landes relevant: Die Einlagensicherung wird durch Beiträge der Banken finanziert, muss aber nur 0,8 Prozent der abgedeckten Beträge vorhalten. In einer schweren Bankenkrise könnte der Schutz daher an Grenzen stoßen. Ein staatliches Eingreifen ist nicht garantiert.

Viele Banken werben mit freiwilligen Einlagensicherungssystemen, die Schutz in Millionenhöhe versprechen. Laut Bafin und Bundesbank bieten diese jedoch keinen ebenso klaren Rechtsanspruch wie die gesetzliche Sicherung. Zudem kann die Deckung im Ernstfall unsicher sein, wenn viele Institute gleichzeitig in Schieflage geraten.

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Praxistipps für Sparer

Vor der Eröffnung eines Tagesgeld- oder Festgeldkontos sollten Sparer drei Punkte prüfen: Welchem Einlagensicherungssystem gehört die Bank an? Wie hoch ist die gesamte Summe, die bereits bei dieser Bank liegt? Und wer ist der tatsächliche Vertragspartner – insbesondere bei Zinsplattformen? Wer mehr als 100.000 Euro anlegen möchte, sollte das Geld auf mehrere Institute verteilen. Die Redaktion von Finanztip empfiehlt, Geld nur in EU-Ländern anzulegen, die bei Standard & Poor's oder Fitch mindestens mit AA bewertet sind, was derzeit unter anderem auf Deutschland, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Schweden und Österreich zutrifft.

Fazit: Hohe Zinsen sind attraktiv, aber Sicherheit geht vor. Die gesetzliche Einlagensicherung mit 100.000 Euro pro Person und Bank bietet einen verlässlichen Schutz. Wer die Regeln kennt und sein Geld verteilt, kann auch größere Beträge sicher anlegen.