Viele Urlauber schätzen die Freiheit einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses: selbst kochen, eigene Zeitpläne, keine störenden Zimmermädchen. Doch mit dieser Freiheit kommen auch Risiken. Ein umgestoßenes Weinglas, ein Kratzer im Tisch oder sogar ein Einbruch – wer zahlt für die Schäden in der gemieteten Unterkunft? Der Bund der Versicherten (BdV) gibt klare Hinweise: Entscheidend sind die Hausrat- und die Privathaftpflichtversicherung.
Hausratversicherung schützt mitgebrachte Gegenstände
Wer in den Urlaub fährt, nimmt oft viel mit: Kleidung, elektronische Geräte, vielleicht sogar Küchenutensilien. Diese Gegenstände sind auch in der Ferienwohnung versichert – zumindest vorübergehend. Die Außenversicherung der Hausratpolice greift bei Diebstahl oder Einbruch im Urlaubsdomizil. Je nach Vertrag gilt dieser Schutz meist für mindestens drei Monate. Allerdings gibt es Einschränkungen: Bargeld und Wertsachen sind oft nur begrenzt oder gar nicht abgedeckt. Urlauber sollten daher ihre Police prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Privathaftpflicht bei Schäden am Inventar
Ein Missgeschick kann schnell passieren: Rotwein auf dem hellen Teppich, eine zerbrochene Vase oder ein Kratzer im Esstisch. Noch schwerwiegender: Ein Feuer, ausgelöst durch einen defekten E-Bike-Akku, kann die gesamte Unterkunft beschädigen. In solchen Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, die Police deckt Mietsachschäden ab. „Entscheidend ist, dass Mietsachschäden an beweglichem wie unbeweglichem Inventar in der Police enthalten sind, sonst bleibt man am Ende auf den Kosten sitzen“, warnt Bianca Boss, Vorständin des BdV. Auch hier können die Deckungssummen begrenzt sein. Eine Nachfrage beim Versicherer bringt Klarheit.
Wichtige Details und Fallstricke
Nicht alle Schäden sind automatisch abgesichert. Bei der Hausratversicherung ist die Außenversicherung zeitlich befristet – nach drei Monaten Urlaub kann der Schutz erlöschen. Auch die Privathaftpflicht hat ihre Grenzen: Vorsätzlich verursachte Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Zudem sollten Urlauber prüfen, ob die Police auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Ein Beispiel: Wer den Herd nach dem Kochen ausschaltet, aber einen Topf auf der heißen Platte vergisst, könnte haftbar gemacht werden. Der BdV empfiehlt, vor Reiseantritt die Versicherungsbedingungen zu lesen und gegebenenfalls den Schutz zu erweitern.
Fazit: Vorbereitung ist alles
Ein entspannter Urlaub in der Ferienwohnung erfordert die richtige Absicherung. Die Hausratversicherung schützt das eigene Gepäck, die Privathaftpflicht übernimmt Schäden am Inventar. Doch nicht jede Police ist gleich – Einschränkungen bei Bargeld, Wertsachen oder Mietsachschäden können teure Lücken reißen. Eine frühzeitige Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Versicherungen sorgt dafür, dass der Urlaub nicht zum finanziellen Desaster wird.



