Freiwillige Steuererklärung: In diesen Fällen lohnt sie sich besonders
Freiwillige Steuererklärung: Wann sie sich lohnt

Viele Arbeitnehmer sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – doch wer freiwillig eine einreicht, kann sich oft über eine ordentliche Rückerstattung freuen. Gerade bei hohen beruflich bedingten Ausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen lohnt der Gang zum Finanzamt. David Martens, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), erklärt: „Insbesondere, wenn Arbeitnehmer hohe Werbungskosten tragen müssen, zum Beispiel für weite Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist mit einer Steuererstattung zu rechnen.“

Hohe Werbungskosten und Sonderausgaben

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt bei 1.230 Euro im Jahr. Wer diesen Betrag mit Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmitteln oder Fortbildungen übersteigt, sollte unbedingt eine Erklärung abgeben. Auch Sonderausgaben wie Kirchensteuer oder Spenden, die den Pauschbetrag von 36 Euro übersteigen, können geltend gemacht werden. Ein weiterer Punkt: Außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheitskosten, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, führen oft zu Steuervorteilen.

Besondere Lebenslagen nutzen

Wer nur zeitweise im Jahr angestellt war oder unterschiedlich hohe Gehälter bezogen hat – etwa durch Gehaltserhöhung oder Sonderzahlung –, kann ebenfalls profitieren. Auch wenn Lohnersatzleistungen zurückgezahlt werden mussten, lohnt die freiwillige Erklärung. Bei hohen Einkünften kann der Kinderfreibetrag günstiger sein als das Kindergeld. Zudem lassen sich Kinderbetreuungskosten wie Kita-Gebühren absetzen. Eine Heirat im Veranlagungszeitraum eröffnet ebenfalls Gestaltungsspielräume.

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Alleinerziehende und Verluste

Alleinstehenden, denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht, aber die Steuerklasse II nicht beantragt wurde, sollten nachträglich aktiv werden. Verluste aus anderen Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung können mit positiven Einkünften verrechnet werden. Wer zu viel Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gezahlt hat – etwa weil kein Freistellungsauftrag vorlag –, bekommt das Geld zurück.

Geringe Einkommen und Sparzulage

Für Singles mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro und Verheiratete unter 80.000 Euro kann die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt werden. Auch Altersvorsorgebeiträge zur Riester-Rente sind als Sonderausgaben absetzbar. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie energetische Baumaßnahmen an der selbst genutzten Immobilie bringen zusätzliche Steuervorteile.

Fristen beachten

Bei einer freiwilligen Abgabe haben Steuerzahler vier Jahre Zeit. Die Erklärung für 2025 muss spätestens am 31. Dezember 2029 eingereicht werden. Umgekehrt kann man noch bis Ende 2026 die Steuererklärung für 2022 nachreichen, sofern die genannten Konstellationen vorlagen. Martens empfiehlt: „Steuerpflichtige, bei denen mindestens einer der genannten Sachverhalte vorliegt, sollten unbedingt eine Einkommensteuererklärung anfertigen und abgeben, damit sie kein Geld verschenken.“

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