Steuerberater: Gemeinnützigkeit wird vernachlässigt, Abschirmung aggressiv beworben
Gemeinnützigkeit vernachlässigt, Abschirmung aggressiv beworben

In Deutschland wird die private Vermögensabschirmung aggressiv beworben, während das gemeinnützige Geben defensiv kommuniziert wird. Diese Schieflage hat weitreichende Folgen für die Gesellschaft, wie Felix Oldenburg, Autor und CEO des Stiftungs-Start-ups Bcause, in einer Analyse darlegt.

Die Realität der Steuerberatung

Ein Freund von Oldenburg handelt erfolgreich mit Schallplatten und erbte kürzlich. Sein Steuerberater kämpfte monatelang darum, ihn vor der Erbschaftsteuer zu bewahren – obwohl der Freund zahlen wollte. „Das Land, in dem er lebt und als Trödler erfolgreich ist, habe einen Anteil daran verdient“, zitiert Oldenburg. Der Berater hielt dies für einen Denkfehler und suchte weiter nach Gestaltungen.

In einer WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Stiftungen“ tauschen sich Hunderte Unternehmer aus. Es geht fast ausschließlich um Erbschaft- und Wegzugsteuer, Holdings und Abschirmung. Dass Stiftungen auch gemeinnützig sein können, spielt keine Rolle. Eine gute Bekannte mit dreistelligem Millionenvermögen sucht seit Jahren einen Steuerberater, der ihr hilft, ihr Geld für Klimaschutz, Demokratie und Frauenrechte einzusetzen – ohne Erfolg.

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Aggressive Werbung für Steuervermeidung

Die Werbung auf LinkedIn und Youtube spricht eine klare Sprache: „Steuerfrei, 0 Prozent mit Stiftung. Heute Abend, 19 Uhr, live.“ „Endlich nicht mehr die Hälfte Ihres Vermögens an den Staat abgeben.“ „Immobilie an Stiftung verkaufen. So geht es.“ Immer wieder fällt der Begriff „Steuerschaden“ – er bezeichnet die Steuer, die gezahlt wird. In dieser Sprache ist der Staat der Schädiger, der Bürger der Geschädigte und die Steuerzahlung ein vermeidbarer Unfall.

Die Botschaft: Alle wollen nur das eine. Wer zahlt, ist der Dumme. Die Sozialforschung kennt dies als bedingte Kooperation: Wie ehrlich jemand mit seinen Steuern ist, hängt davon ab, was er über das Verhalten der anderen glaubt. Die Werbung erzeugt die Norm, auf die sie sich beruft.

Berufsordnung: Rechtspflege statt Steuerminimierung

Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer definiert in §1 Absatz 1: „Steuerberater sind Angehörige eines Freien Berufs und ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege.“ Dieses Wort bindet sie an ein öffentliches Interesse. Nirgends steht, dass es ihre Aufgabe sei, die Steuerlast zu minimieren. „Mit Geld etwas für die Gesellschaft zu tun, das steht nicht auf der Karte, also kann es auch niemand bestellen“, so Oldenburg.

In den USA geben 71 Prozent der Berater an, sie eröffneten das Thema Geben, wenn überhaupt, aus technischer Perspektive – über Abzugsfähigkeit und Vehikel – statt über die Ziele des Mandanten. In Deutschland wird das gemeinnützige Geben bürokratisch und defensiv kommuniziert, die privatnützige Abschirmung aggressiv und bis an die berufsrechtliche Grenze vermarktet.

Die unsichtbaren Kosten

Der Preis dieser Praxis ist hoch. Erstens im Haushalt: Was bei der leicht vermeidbaren Erbschaftsteuer ausfällt, holt sich der Staat bei Löhnen und Konsum. 2023 nahm er über die Erbschaftsteuer 9,2 Milliarden Euro ein, verzichtete aber aufgrund der Ausnahmen für Unternehmensvermögen auf knapp acht Milliarden Euro. Der Subventionsbericht der Bundesregierung führt die Erbschaftsteuerbegünstigung als größte Steuersubvention des Landes.

Wer weniger als 200.000 Euro erbt, zahlt 12,1 Prozent. Wer mehr als 20 Millionen Euro erhält, zahlt nach Abzug der Erlasse rund 4,7 Prozent – häufig aber gar nichts, wenn Steuerberater dem Finanzamt die Bedürftigkeit nachweisen. Die Friedrich-Ebert-Stiftung zeigte, wie auf diese Weise aus 173 Millionen Euro Steuern nur noch 207.000 Euro wurden. Kein einziger Steuererlass ging nach Ostdeutschland.

Vertrauensverlust und fehlende Alternativen

Zweitens kostet dieser Zustand Vertrauen. Die Anzeigen der Steuerberater versprechen: Wer es sich leisten kann, muss nicht zahlen. Die Statistik bestätigt dies. Wenn die Regeln nicht für alle gleich funktionieren, steigt die Bereitschaft, in ausgleichender Gerechtigkeit an anderer Stelle zu schummeln.

Drittens: Das Steuerrecht belohnt die Fessel des Vermögens. Wer nachweist, dass er an sein Geld nicht herankommt, muss nichts zahlen. Wer seinen Wohlstand freiwillig fesselt, kann damit aber auch nichts Positives für die Gesellschaft gestalten.

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Legalität war nie das alleinige Kriterium für schädliches Verhalten. Tabakwerbung war legal, aber immer schärfer reguliert, weil die Folgekosten im Gesundheitssystem anfallen. Glücksspiel ist legal, aber seit dem Glücksspielstaatsvertrag bei 1000 Euro Einzahlung im Monat gedeckelt. Zucker ist legal, aber der Nutri-Score macht den Zuckergehalt sichtbar.

Lösungsansätze

Vor Werbeverboten, Limits und Kennzeichnung liegt die Selbstregulierung. Und davor liegen alternative Angebote. Es gibt ethische Banken, die Produkte mit einer anderen Balance zwischen Rendite und Wirkung verkaufen. Es gibt zertifizierte Berufsbilder für Vermögensverwalter, die mehr wollen als Ertrag. Warum nicht gemeinwohlorientierte Steuerberater? Oldenburg sieht einen Bedarf in seinem Umfeld.

Bis dahin wünscht er sich einen Beipackzettel für die Steuerberatung: „Steuergestaltung bindet Ihr Vermögen und entzieht es dem Gemeinwesen, in dem Ihre Kinder leben.“