Google muss für Fakeshop haften: Gericht verurteilt zu Schadensersatz
Google haftet für Fakeshop: Gericht verurteilt zu Schadensersatz

Das Amtsgericht Starnberg hat Google zu Schadensersatz verurteilt, nachdem ein Nutzer aus Bayern auf einen sogenannten Fakeshop hereingefallen war. Die irische Konzernniederlassung muss dem Kläger 489,99 Euro plus Rechtsanwaltskosten und Zinsen überweisen, wie aus dem Urteil hervorgeht, das dem SPIEGEL vorliegt. Da Google keine Klageerwiderung eingereicht hatte, akzeptierte das Gericht die Schilderung des Klägers als zutreffend.

Der Fall: Ein zu günstiger Fahrradträger

Der Kläger hatte auf eine Google-Anzeige reagiert, die einen besonders günstigen Fahrradträger für das Auto bewarb. Die angeblich in Stuttgart ansässige Firma entpuppte sich jedoch als betrügerischer Fakeshop – das Produkt wurde nie geliefert, das Geld war verloren. Jedes Jahr werden tausende Deutsche Opfer solcher Fakeshops, wie Verbraucherschützer immer wieder betonen.

Gericht: Google verletzte Sorgfaltspflichten

Das Gericht urteilte, dass Google seine Sorgfaltspflichten nicht hinreichend erfüllt habe. Laut Klage sei der Shop für Google als betrügerisch erkennbar gewesen, dennoch wurde die Anzeige prominent oberhalb der Suchergebnisse platziert. Zwar räumt das Gericht ein, dass Betrugserkennung nicht perfekt sein kann, doch in diesem Fall habe Google konkrete Hinweise ignoriert. Wegen der prominenten Platzierung und des bekannten Risikos durch Fakeshops sei eine vertiefte Prüfung angemessen gewesen, die jedoch unterblieb.

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Das Gericht stützt sich dabei sowohl auf deutsche Gesetze als auch auf den europäischen Digital Services Act (DSA), der für besonders große Plattformen erhöhte Prüfungspflichten vorsieht. Nach Angaben des Kläger-Anwalts Sven Galla handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung in Deutschland, mit der ein Suchmaschinenbetreiber für den Schaden eines Nutzers haftet, der auf ein beworbenes Fakeshop-Angebot hereingefallen ist. Allerdings betont Galla, dass es sich nur um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Hintergrund: Kritik an Plattform-Maßnahmen gegen Betrug

Die Maßnahmen großer Plattformbetreiber gegen Betrugswellen stehen immer wieder in der Kritik. Mehrere Verbraucherschutzorganisationen meldeten auf den Plattformen von Google, Meta und TikTok fast 900 Anzeigen, die mutmaßlich gegen EU-Recht verstießen. Weniger als ein Drittel dieser Anzeigen sei jedoch entfernt worden, so die Organisationen. Google ließ eine kurzfristige Anfrage des SPIEGEL zu dem Urteil zunächst unbeantwortet. Die Plattformen betonen grundsätzlich, dass ihre Sicherheitssysteme einen großen Teil der Betrugsversuche bereits vor Veröffentlichung herausfiltern. Ob die Plattformen ihre Pflichten nach dem DSA erfüllen, ist Gegenstand mehrerer Verfahren der EU-Kommission.

Der Fall zeigt die wachsende rechtliche Verantwortung von Suchmaschinen und Werbeplattformen für betrügerische Inhalte. Verbraucher sollten bei extrem günstigen Angeboten in Werbeanzeigen stets misstrauisch sein und die Seriosität des Shops prüfen.

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