Am 3. Juli 2026 wurde am Amtsgericht Stuttgart ein Regelinsolvenzverfahren gegen die Influencerin Hanadi Diab eröffnet. Dies bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Die 39-Jährige, die auf Instagram mehr als 760.000 und auf TikTok knapp 139.000 Follower erreicht, hatte zuvor mit einem Bußgeld von 36.000 Euro für fehlende Werbekennzeichnungen Schlagzeilen gemacht.
Insolvenzverfahren eröffnet
Das Insolvenzverfahren wurde auf Antrag der Influencerin eingeleitet. Laut Insolvenzverwalter Johannes Hauser ist der Geschäftsbetrieb aus der Insolvenzmasse freigegeben, sodass Diab ihre Tätigkeit als Beauty-, Mode- und Lifestyle-Influencerin fortsetzen kann. Weitere Details zum Verfahren nannte Hauser nicht. Diabs Management lehnte eine Stellungnahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur ab. Die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ hatten zuerst über das Verfahren berichtet.
Höchstes Bußgeld in Baden-Württemberg
Erst am Dienstag war bekannt geworden, dass die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) gegen Diab ein rechtskräftiges Bußgeld verhängt hatte. Die Behörde setzte eine Geldbuße von 36.000 Euro fest, zusammen mit Gebühren und Auslagen muss Diab insgesamt 37.803,50 Euro zahlen. Ein LFK-Sprecher erklärte, es handele sich um das höchste Bußgeld, das in Baden-Württemberg bislang gegen eine Influencerin oder einen Influencer verhängt wurde.
Nach Angaben der LFK hatte Diab zwischen Mai und Juli 2025 mehrere bezahlte Kooperationen in Instagram-Storys nicht oder nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet. Dafür habe sie Geld und Sachleistungen erhalten. Teilweise seien Beiträge gar nicht als Werbung markiert gewesen, teilweise sei der Werbehinweis für Nutzer nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen. Die Landesanstalt beanstandete unter anderem Schriftart und -farbe der Hinweise.
Influencerin wehrt sich auf TikTok
Diab hatte die Vorwürfe in einem auf TikTok veröffentlichten Video zurückgewiesen. Sie sei schockiert und kennzeichne jede Kooperation, erklärte sie. „Man sieht doch überall, dass es eine Anzeige ist“, sagte die Influencerin. Die LFK hatte die Schriftart und -farbe der Werbehinweise als unzureichend kritisiert. Diab zeigte sich unverständlich und wies die Kritik als überzogen zurück.
Ausblick
Trotz der Insolvenz kann Diab weiter Inhalte produzieren und Kooperationen eingehen. Die Freigabe des Geschäftsbetriebs aus der Insolvenzmasse ermöglicht ihr, Einnahmen zu erzielen. Ob weitere rechtliche Schritte oder finanzielle Forderungen auf sie zukommen, bleibt abzuwarten. Der Fall zeigt einmal mehr die wachsende regulatorische Aufmerksamkeit für Influencer-Marketing und die Bedeutung transparenter Werbekennzeichnung.



