Ein BILD-Leser bestellte eine Powerstation bei einem deutschen Onlineshop und erhielt ein Import-Modell mit britischem Stecker. Der Händler legte einen Adapter bei, doch der Kunde fragte sich: Muss ich das akzeptieren? Ein Verbraucheranwalt erklärt die Rechtslage und gibt Tipps, worauf Kunden vor dem Kauf achten sollten.
Wann ist ein Importgerät ein Mangel?
Nach deutschem Recht muss ein Produkt der Bestellung entsprechen. Weicht es ab – etwa durch einen ausländischen Stecker – liegt grundsätzlich ein Mangel vor. „Ein Adapter behebt den Mangel nicht, wenn der Kunde ein deutsches Modell erwartet hat“, so der Anwalt. Der Käufer kann dann Nacherfüllung verlangen, also ein richtiges Gerät oder Rückabwicklung des Kaufs.
Worauf Kunden vor dem Kauf achten sollten
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt der Anwalt, vor der Bestellung die Produktbeschreibung genau zu lesen. Oft finde sich ein Hinweis wie „Import-Modell“ oder „internationale Version“. Auch die Frage nach dem Steckertyp sei entscheidend. „Wenn in der Beschreibung nichts zum Stecker steht, darf der Kunde ein deutsches Modell erwarten“, so der Experte.
Rechte im Streitfall mit dem Händler
Erhält der Kunde ein Import-Modell, kann er den Händler zur Nachbesserung auffordern. Reagiert dieser nicht, stehen dem Kunden Gewährleistungsrechte zu: Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises. „Wichtig ist, dass der Kunde den Mangel dokumentiert und Fristen setzt“, rät der Anwalt. Im Zweifel helfe eine Rechtsberatung.
Viele Händler bieten Importware an, weil sie günstiger einkaufen können. Das spart Kosten, birgt aber Risiken für den Käufer. Der Anwalt rät: „Wer auf Nummer sicher gehen will, kauft nur bei Shops, die explizit deutsche Modelle anbieten.“ Mit diesen Tipps können Verbraucher Ärger vermeiden und im Streitfall ihre Rechte durchsetzen.



