Die Inflation steigt rasant und frisst die Zinserträge von Festgeldanlagen auf. Für viele Sparer wird die einst sichere Anlageform zum Verlustgeschäft. Die Frage, ob man vorzeitig aus einem Festgeldvertrag aussteigen kann, beschäftigt derzeit viele Anleger. Verivox-Finanzexperte Oliver Maier gibt Entwarnung: Ein vorzeitiger Ausstieg ist unter bestimmten Umständen möglich, jedoch mit Kosten verbunden.
Wann ist eine vorzeitige Kündigung möglich?
Grundsätzlich sind Festgeldverträge für eine feste Laufzeit angelegt. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht automatisch im Vertrag vorgesehen. Dennoch gibt es Ausnahmen: „Viele Banken ermöglichen eine vorzeitige Kündigung gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung“, erklärt Maier. Diese Gebühr kann je nach Restlaufzeit und Zinsniveau variieren. In einigen Fällen kann die Entschädigung so hoch sein, dass sich der Ausstieg nicht lohnt.
Welche Kosten drohen?
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von mehreren Faktoren ab: der ursprünglichen Laufzeit, der bereits vergangenen Zeit und dem aktuellen Zinsniveau. „Im aktuellen Umfeld steigender Zinsen kann die Entschädigung geringer ausfallen, da die Bank das Geld zu höheren Konditionen neu anlegen kann“, so Maier. Dennoch sollten Sparer vor einer Kündigung genau rechnen, ob der Verlust durch die Inflation nicht größer ist als die Gebühr.
Alternativen zum vorzeitigen Ausstieg
Wer nicht aus seinem Festgeldvertrag aussteigen möchte, hat andere Optionen. Eine Möglichkeit ist die Umschichtung in kürzer laufende Anlagen oder Tagesgeldkonten, die flexibler sind. Auch eine Teilkündigung ist bei manchen Banken möglich. „Wichtig ist, vor einer Entscheidung die Konditionen genau zu prüfen und gegebenenfalls mit der Bank zu verhandeln“, rät Maier.
Für Sparer, die auf Nummer sicher gehen wollen, bleibt die Alternative, den Vertrag einfach auszusitzen. Zwar schmälert die Inflation die reale Rendite, doch bei steigenden Zinsen können Anschlussinvestitionen nach Ablauf der Laufzeit wieder attraktiver werden. Wer jetzt kündigt, sollte die Gebühren und den entgangenen Zinsgewinn gegenrechnen.



