Marder im Garten vertreiben: Tipps von Experten
Marder im Garten vertreiben: Tipps

Marder im Garten: Spuren und Hinweise

Stein- und Baummarder sind nachtaktive Wildtiere, die in Gärten nach Futter und Unterschlupf suchen. Sie hinterlassen typische Spuren: regelmäßig auftretender Kot, durchwühlte Beete und Pfotenabdrücke von vier bis fünf Zentimetern Größe mit deutlich sichtbaren Krallen. Die Tiere sind reinlich und legen getrennte Plätze für Schlaf, Futter und Toilette an. Wer an einer bestimmten Stelle wiederholt Kot oder Beutereste findet, hat wahrscheinlich einen Marder in der Nähe, so myHOMEBOOK.

Die nachtaktiven Wildtiere können zudem laut sein. Besonders während Revierkämpfen sind schrille Schreie zu hören. Sie markieren ihr Revier mit einem für Menschen unangenehmen Geruch, der auch an Hauswänden, Garagen oder Gartenlauben haften bleibt.

Sind Marder gefährlich?

Für Menschen gehen von Mardern in der Regel keine direkten Gefahren aus. Allerdings können sie Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Hühner jagen. Ein gut gesicherter Stall ist daher dringend empfohlen. Über Kot und Speichel können Marder Krankheiten wie Bandwürmer, andere Parasiten oder Tollwut auf Menschen und Haustiere übertragen. Bei Verdacht auf eine Ansteckung sollte sofort ein Arzt oder Tierarzt aufgesucht werden.

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Marder vertreiben: Wirksame Methoden

Um Marder fernzuhalten, empfiehlt der Naturschutzbund Deutschland (Nabu), den Garten unattraktiv zu gestalten. Dazu gehört das Abdecken von Kompost und Mülltonnen sowie das Entfernen von Futterresten von Haustieren. „Marder meiden Menschengeruch“, erklärt Wildbiologe Dr. Hans-Heinrich Krüger. Besonders Schweißgeruch, etwa von getragenen Socken, kann helfen. Auch Lärm und plötzliches Licht durch Bewegungsmelder machen den Garten unattraktiv. Am wirksamsten sei eine Kombination verschiedener Maßnahmen, die regelmäßig gewechselt werden.

Allerdings gewöhnen sich Marder laut Nabu oft an Gerüche, Licht und Lärm, wenn keine Gefahr droht. Krüger bestätigt: „Nach einiger Zeit kommen Marder wieder zurück.“

Rechtliche Lage: Marder fangen und töten

Das Fangen von Mardern ist ohne Erlaubnis nicht erlaubt. Selbst für Lebendfallen und eine spätere Umsiedlung ist nach § 44 BNatSchG die Zustimmung einer Naturschutzbehörde nötig. Marder unterliegen dem Jagdrecht, daher dürfen sie nur von Personen mit Jagdschein gefangen oder getötet werden. In der Schonzeit von März bis Oktober ist die Jagd komplett verboten, da die Tiere ihre Jungen aufziehen. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

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