Berliner Mietenkataster: Regierungskoalition plant Verabschiedung vor Sommerpause
Die schwarz-rote Regierungskoalition in Berlin will das angekündigte Mietenkataster noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen. Wie SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, seien die juristischen Vorbehalte ausgeräumt. Das Wohnraumsicherungsgesetz werde voraussichtlich am 2. Juli im Abgeordnetenhaus verabschiedet. Es enthalte ein Bündel an Maßnahmen, wobei das Mietenkataster die zentrale Neuerung sei. „Wir schaffen dadurch Transparenz auf dem Mietenmarkt“, so Saleh.
Transparenz für 1,8 Millionen Mietverträge
Der SPD-Politiker betonte, dass die Transparenz es ermögliche, die Einhaltung von Gesetzen zu kontrollieren. „Es betrifft rund 1,8 Millionen Mietverträge in Berlin“, sagte Saleh. Er bezeichnete das Vorhaben als „Paradigmenwechsel in der Mietenpolitik“ und zeigte sich überzeugt, dass andere Bundesländer dem Beispiel folgen werden. „Das Berliner Mietenkataster wird zu einer Marke für Gerechtigkeit durch Transparenz werden.“
Kataster soll überhöhte Mieten offenlegen
Laut dem Gesetzentwurf, der der dpa vorliegt, soll die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen das Kataster führen. Es soll sämtliche Mietwohnungen im Land Berlin erfassen – mit Angaben wie Adresse, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer und Nettokaltmiete. Das Kataster ist in digitaler Form geplant und soll eine Einschätzung ermöglichen, ob die Miete höher als zulässig ist. Die in ganz Berlin geltende Mietpreisbremse erlaubt maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietung. Laut Wirtschaftsstrafgesetz gelten Mieten als überhöht, wenn sie mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegen; ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ab 50 Prozent darüber wird von Wuchermieten gesprochen, was eine Straftat darstellen kann.
Werden überhöhte Mieten zur Ausnahme?
Saleh versicherte: „Diejenigen, die sich an die Gesetze halten, haben nichts zu befürchten.“ Stichproben zeigten jedoch, dass es eine hohe Anzahl von Vermietern gebe, die „reinste Abzocke“ betrieben. Die Regierungskoalition erwarte, dass sich dies ändere. Mietwucher sei ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Bei anderen Fällen von überhöhten Mieten würden sich Mieter und Vermieter entweder einigen oder vor Gericht landen – mit hohen Erfolgsaussichten für den Mieter. Idealerweise blieben Mietern langwierige juristische Auseinandersetzungen erspart. „Viele hunderttausend Mieterinnen und Mieter werden ohne Streit mit ihrem Eigentümer eine Mietsenkung erleben, weil viele Eigentümer prüfen: Bin ich vielleicht zu hoch mit meiner Miete?“, so Saleh.



