Mietrecht: Diese Mindeststandards muss jede Wohnung erfüllen
Mietrecht: Mindeststandards für Wohnungen

Wohnung muss Mindeststandards erfüllen

Ja, es gibt klare Vorgaben für die Vermietung von Wohnungen. Sie ergeben sich aus § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Makler David Gramzow steht dabei vor allem eines im Mittelpunkt: Die Wohnung muss grundsätzlich bewohnbar sein. Zum Mindeststandard gehören laut Gramzow unter anderem eine funktionierende Heizungsanlage, Strom- und Wasserversorgung, ein nutzbares Badezimmer sowie grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsstandards.

Kleinere Mängel und ihre Folgen

Anwältin Nicole Mutschke weist darauf hin, dass kleinere Mängel eine Vermietung meist nicht verhindern. Sie können aber Folgen für die Miethöhe haben. „Kleinere Mängel sind dagegen meist kein Vermietungshindernis, können aber je nach Einzelfall zur Mietminderung berechtigen“, so Mutschke. Wer Mängel schon bei der Besichtigung erkennt, sollte eine mögliche Mietminderung noch vor dem Einzug mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer besprechen.

Mietminderung nicht einfach selbst vornehmen

Wichtig ist: Die Miete darf nicht eigenmächtig gekürzt werden. Stattdessen müssen Mängel zunächst der Hausverwaltung gemeldet werden. Reagiert diese nicht zeitnah, muss ihr zunächst eine Frist gesetzt werden. Erst danach sollte gemeinsam mit einem Anwalt geklärt werden, ob die Mängel so schwer wiegen, dass eine eigenständige Mietminderung zulässig ist.

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Sanierte Wohnungen sind gefragter

Für Makler Gramzow ist klar: Sanierte Wohnungen sind bei Mietern beliebter als renovierungsbedürftige Objekte. Ob eine Wohnung als saniert oder renovierungsbedürftig angeboten wird, hängt allerdings von den durchgeführten Baumaßnahmen ab. Jede Sanierung kostet Geld. Je nach Lage der Wohnung können Eigentümer die Kosten nur begrenzt auf die Mieter umlegen. Vor allem die Mietpreisbremse sorgt laut Gramzow dafür, dass Wohnungen häufig nicht in dem Umfang saniert werden, wie es eigentlich notwendig wäre. Deshalb würden in manchen Fällen nur die nötigsten Arbeiten erledigt.

Verkauf und Vermietung unterscheiden sich

Auch beim Verkauf gelten laut Gramzow andere Voraussetzungen als bei der Vermietung. Sanierte Immobilien lassen sich in der Regel leichter vermarkten. Käufer müssen sich nach dem Erwerb oft nicht sofort mit Elektrik, Bad, Leitungen oder Bodenbelägen beschäftigen. Das schafft Vertrauen und erleichtert häufig die Kaufentscheidung. „Renovierungsbedürftige Wohnungen finden zwar ebenfalls Käufer, sprechen jedoch eine kleinere Zielgruppe an und führen häufig zu Preisverhandlungen aufgrund der zu erwartenden Sanierungskosten“, ergänzt David Gramzow.

Nach Einschätzung des Maklers verkaufen sich sanierte Wohnungen in der Regel besser – allerdings nur, wenn der Preis stimmt. „Auch eine hochwertig sanierte Wohnung muss marktgerecht bewertet werden, damit sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums verkauft werden kann.“

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