Die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige in Heimen steigen unaufhörlich. Laut einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Bewohner im ersten Jahr im Heim bundesweit durchschnittlich 3364 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen. Das sind 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn 2026 und 256 Euro mehr als im Juli 2025. Die Daten basieren auf den Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Heimen in allen Bundesländern.
Regionale Unterschiede: Bremen und Saarland am teuersten
Die Belastung variiert stark je nach Bundesland. Am höchsten ist der Eigenanteil im ersten Heimjahr in Bremen mit durchschnittlich 3761 Euro pro Monat, gefolgt vom Saarland mit 3695 Euro. Nur in Sachsen-Anhalt liegt die Summe mit 2891 Euro unter der 3000-Euro-Schwelle. Der Eigenanteil setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: einem Anteil für die reine Pflege und Betreuung, den die Pflegeversicherung nicht vollständig übernimmt, sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen in die Einrichtung und Umlagen für Ausbildungskosten.
Personalkosten als Haupttreiber
Hauptursache für den Anstieg sind die gestiegenen Personalausgaben für Pflegekräfte. Seit 2022 dürfen Heime nur Verträge mit den Pflegekassen abschließen, wenn sie nach Tarif oder ähnlich bezahlen. Dies schlägt direkt auf den Eigenanteil für die reine Pflege durch: Der bundesweite Ausgangswert, von dem die konkreten Zahlungen der Pflegebedürftigen abgeleitet werden, stieg auf 2088 Euro monatlich – 226 Euro mehr als im Juli 2025. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung erhöhten sich auf durchschnittlich 1086 Euro pro Monat, ein Plus von 50 Euro im Jahresvergleich.
Verbandschefin fordert faire Lastenteilung
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte: „Es gab Nachholbedarf, und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt.“ Sie forderte eine Begrenzung des Kostenanstiegs und eine faire Lastenteilung im Rahmen der anstehenden Pflegereform. Patientenvertreter und Sozialverbände verlangen seit Jahren Entlastungen bei den Zuzahlungen. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ als Prüfauftrag für eine Kommission festgehalten.
Reformpläne: Entlastungszuschläge werden gestreckt
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Pflegereform, die jedoch aufgrund der Finanznöte der Pflegekassen Entlastungen bei den Eigenanteilen abschwächen soll. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant, die sogenannten Entlastungszuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer steigen, zu verändern: Bisher wird der Eigenanteil für die reine Pflege im ersten Jahr um 15 Prozent reduziert, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Laut einem Entwurf sollen die Zeiträume zwischen den Stufen von 12 auf 18 Monate verlängert werden. Dies soll die Pflegekassen im Jahr 2027 um 2,6 Milliarden Euro entlasten.
Aussetzung der Tariftreuepflicht geplant
Ein weiterer Teil der Reform ist die Aussetzung der generellen Vorgabe zur Tarifbezahlung von Pflegekräften ab Anfang 2027 für vier Jahre. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Pflegeversicherung: Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Inklusive eines Risiko-Puffers wegen der schwachen Wirtschaftslage ergibt sich ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro. Warken hatte Anfang Juni einen Entwurf vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. Dennoch soll der Beitrag für Kinderlose leicht auf 4,3 Prozent steigen. Zudem sind Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern geplant, eine Anhebung der Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sowie Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige.



