Zwei Mineralölkonzerne gehen juristisch gegen die Auskunftsanordnungen des Bundeskartellamts vor. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung haben sie beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Beschlüsse eingelegt, mit denen die Wettbewerbshüter detaillierte Kalkulationsdaten zur Preisgestaltung verlangen. Die Ermittlungen des Kartellamts zu den stark gestiegenen Kraftstoffpreisen könnten sich dadurch spürbar verzögern.
Das Bundeskartellamt will in einem laufenden Verfahren klären, ob Mineralölkonzerne den Iran-Krieg für überhöhte Kraftstoffpreise genutzt haben. Die Behörde vermutet, dass die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten als Vorwand für unzulässige Gewinnmaximierung dienen könnten. Im Fokus stehen die genauen Kosten- und Preisberechnungen der Eigentümer deutscher Raffinerien – von der Beschaffung des Rohöls über den Transport bis zur eigentlichen Herstellung.
Juristischer Widerstand mit Eilantrag
Wie die "Bild" weiter berichtet, hat einer der beiden Konzerne zusätzlich einen Eilantrag eingereicht. Ziel ist es, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zu erreichen. Damit sollen die Auskunftspflichten bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt werden. Als Begründung führen die Anwälte an, dass die gewaltigen Datenmengen zur Rohölpreisbildung, zu Transportkosten und zu Herstellungsprozessen in der von der Behörde gesetzten Frist nicht zu bewältigen seien. Die Lieferketten seien extrem komplex, zahlreiche Zwischenhändler und Tochtergesellschaften müssten berücksichtigt werden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist die zuständige Instanz für Wettbewerbsstreitigkeiten in Deutschland. Wann das Gericht über die Beschwerden und den Eilantrag entscheidet, ist bislang offen. Solange keine Entscheidung vorliegt, können die betroffenen Unternehmen die geforderten Unterlagen möglicherweise zurückhalten. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss.
Verfahren gegen zwölf Raffinerie-Eigentümer bestätigt
Ein Sprecher des Bundeskartellamts bestätigte gegenüber der "Bild"-Zeitung, dass Verfahren gegen alle zwölf Eigentümer deutscher Raffinerien eingeleitet wurden. Die Behörde habe entsprechende Auskunftsbeschlüsse erlassen. Zwei Unternehmen wehren sich nun gegen diese Verpflichtung. Die Namen der Konzerne wurden nicht genannt.
Die aktuellen Verfahren sind Teil einer umfassenden Initiative des Kartellamts zur Überprüfung der Kraftstoffpreise. Besonders kritisch betrachtet die Behörde die Zeitspanne nach Beginn des Iran-Krieges, als die Rohölpreise weltweit anzogen. Ob die Konzerne diese Entwicklung für zusätzliche Gewinnmargen genutzt haben, soll die Auswertung der Kalkulationsdaten zeigen.
Ministerin Reiche: Informationen müssen zeitnah kommen
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche drängt auf eine schnelle Aufklärung. „Das Bundeskartellamt muss zeitnah die nötigen Informationen über Märkte erhalten, um Verbraucherinnen und Verbraucher schützen zu können“, sagte sie der "Bild"-Zeitung. Reiche betonte zugleich, dass die Bundesregierung die Wettbewerbshüter stärken wolle. Im Juli hatte das Kabinett eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf den Weg gebracht, die Ermittlungen im Kraftstoffbereich künftig einfacher machen soll.
Die GWB-Novelle sieht schärfere Instrumente vor, etwa erweiterte Befugnisse bei Sektoruntersuchungen und eine verbesserte Markttransparenz. Ziel ist es, Preismissbrauch schneller zu erkennen und abzustellen. Die Regierung reagiert damit auf jahrelange Kritik an hohen Spritpreisen und der mangelnden Einsicht in die Preiskalkulationen der Mineralölbranche.
Ausblick und Bedeutung für Verbraucher
Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wird sich die Überprüfung der Kalkulationen verzögern. Für Verbraucher bedeutet das: Eine mögliche Bestätigung des Kartellamt-Verdachts und damit verbundene Sanktionen können noch lange auf sich warten lassen. Zudem ist offen, ob das Gericht die Auskunftsbeschlüsse in vollem Umfang bestätigt oder einschränkt.
Die geopolitischen Entwicklungen bleiben angespannt: Der Iran-Krieg treibt die Rohölpreise weltweit. An deutschen Tankstellen stiegen die Kraftstoffpreise in den vergangenen Wochen deutlich. Die Ermittlungen des Bundeskartellamts sollen klären, ob die Preissteigerungen allein auf die gestiegenen Rohölkosten zurückzuführen sind oder ob einzelne Unternehmen die Krise ausgenutzt haben.
Wann das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Beschwerden und den Eilantrag entscheidet, bleibt offen. Bis dahin müssen die Kartellwächter mit einer lückenhaften Datenlage arbeiten. Sollte der Eilantrag durchgehen, könnten die Konzerne die Informationen erst nach der Hauptsacheentscheidung liefern – mit unabsehbaren Folgen für die Geschwindigkeit des Verfahrens.



