Werbungskosten absetzen: Welche Ausgaben das Finanzamt anerkennt
Steuererklärung: Diese Werbungskosten sparen Geld

Die Mehrheit der Steuerzahler in Deutschland bekommt bei der Steuererklärung Geld zurück – im Schnitt 1.172 Euro, so das Statistische Bundesamt für 2021. Grund: Viele Arbeitnehmer zahlen monatlich zu hohe Lohnsteuer, weil sie Ausgaben haben, die das Finanzamt als Werbungskosten anerkennt. Wer die Pauschale von 1.230 Euro übersteigt, spart zusätzlich.

Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro ohne Nachweis

Das Finanzamt zieht bei Angestellten pauschal 1.230 Euro als Werbungskosten ab – auch ohne Belege. Wer höhere Ausgaben nachweist, senkt das zu versteuernde Einkommen weiter. Zur Pauschale zählen Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder Büromaterial. „Wenn Sie keine Quittungen gesammelt haben, können Sie pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Pauschalen; Belege sollten aufbewahrt werden.

Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

Wer zu Hause arbeitet, kann Kosten absetzen. Gegenstände bis 952 Euro brutto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und werden sofort abgeschrieben. Teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer verteilt – bei Möbeln 13 Jahre laut Afa-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Wer kein separates Arbeitszimmer hat, nutzt die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage (1.260 Euro). Bei einem häuslichen Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit sind 1.260 Euro Pauschale oder tatsächliche Kosten absetzbar.

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Pendlerpauschale und Unfallkosten

Für Fahrten zur Arbeit gilt: 0,30 Euro pro Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren Finanzämter 220 bis 230 Arbeitstage. Homeoffice-Tage müssen die Pendlerpauschale kürzen. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind zusätzlich absetzbar, wenn keine Versicherung zahlt – auch Folgekosten wie Arztfahrten. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können tatsächliche Kosten statt der Entfernungspauschale angesetzt werden, ein steuerfreies Jobticket mindert diese jedoch.

Fortbildungen und Bewerbungskosten

Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dazu zählen Teilnahmegebühren, Fachliteratur, Büromaterial und Reisekosten. Bei einer Kombination mit Privaturlaub müssen Kosten aufgeteilt werden. Bewerbungskosten umfassen Fotos, Kopien, Porto – pauschal 8,50 Euro pro Bewerbungsmappe per Post, 2,50 Euro per E-Mail. „Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung“, so die VLH.

Arbeitskleidung und Reinigung

Nur Berufskleidung ohne private Nutzung (Arztkittel, Uniform, Schutzkleidung) ist absetzbar. Die Reinigungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden: pro Waschladung bei 95 Grad bis 77 Cent, Kondenstrockner 55 Cent, Bügeln maximal 7 Cent. Bis 110 Euro jährlich verzichten die meisten Finanzämter auf Belege – inklusive Arbeitsmittel wie Stifte oder Druckerpapier.

Doppelte Haushaltsführung und Umzug

Bei beruflich bedingter Zweitwohnung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar. Einrichtungsgegenstände sind laut Bundesfinanzhof (Az. VI R 18/17) voll absetzbar; das Bundesfinanzministerium sieht Ausgaben bis 5.000 Euro als unproblematisch an. Umzugskosten aus beruflichen Gründen können mit Nachweis abgesetzt werden: Möbeltransport, doppelte Miete, Maklergebühren. Für sonstige Umzugskosten gibt es eine Pauschale: ab März 2024 964 Euro (vorher 886) für den Steuerpflichtigen, plus 643 Euro pro weiterer Person (vorher 590). Wer erstmals auszieht, erhält 193 Euro (vorher 177). Nachhilfe für Kinder wegen Schulwechsels ist bis 1.286 Euro (vorher 1.181) absetzbar. Bei privatem Umzug gelten nur haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen.

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