Gericht bestätigt Tempo 30 auf Albrechtstraße in Berlin-Steglitz
Tempo 30 auf Albrechtstraße bleibt: Gericht bestätigt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Wiederanordnung von Tempo 50 auf der Albrechtstraße in Berlin-Steglitz für rechtswidrig erklärt. Damit bleibt das bestehende Tempo-30-Limit auf der stark frequentierten Straße bestehen. Die Entscheidung erging auf einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin, wie die Organisation am Donnerstag mitteilte.

Gericht: Schulwege nicht ausreichend geprüft

Nach Angaben der Kläger habe das Gericht in seiner Begründung beanstandet, dass das Land Berlin das Vorliegen hochfrequentierter Schulwege nicht hinreichend geprüft habe. Die Albrechtstraße wird von zahlreichen Schülern auf ihrem Weg zu umliegenden Schulen genutzt. Die DUH hatte argumentiert, dass Tempo 30 aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes erforderlich sei.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, sagte: „Erst die Saarstraße, jetzt die Albrechtstraße – mit dem heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts steht es 2:0 für die Verkehrssicherheit und gegen Autosenatorin Ute Bonde.“ Er verwies damit auf einen ähnlichen Erfolg der DUH in der Saarstraße in Berlin-Wilmersdorf, wo ebenfalls Tempo 30 gerichtlich bestätigt wurde.

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Rechtsweg noch nicht abgeschlossen

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann das Land Berlin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Entscheidung ist damit noch nicht rechtskräftig. Die DUH zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass das Tempo-30-Limit dauerhaft bestehen bleibt. Die Organisation setzt sich bundesweit für Tempo 30 in Innenstädten ein, um Lärm und Abgasbelastung zu reduzieren.

Die Albrechtstraße ist eine vielbefahrene Hauptverkehrsstraße in Berlin-Steglitz. Die Anordnung von Tempo 50 war erst kürzlich durch die Senatsverwaltung für Verkehr erfolgt, was die DUH umgehend juristisch angriff. Mit dem jetzigen Beschluss folgt das Gericht der Argumentation der Umwelthilfe, dass die Sicherheit von Schulkindern und Anwohnern Vorrang habe.

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