In Hessens Cafés und Restaurants wird das Trinkgeld zunehmend digital per Kartenlesegerät abgewickelt. Die Geräte schlagen oft feste Prozentsätze wie 10, 15 oder 20 Prozent vor – eine Praxis, die bei vielen Gästen auf Ablehnung stößt. Eine bundesweite YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass mehr als die Hälfte der Befragten diese digitalen Auswahlfelder für Trinkgeld als „schlecht“ oder „eher schlecht“ bewertet. Nur knapp ein Drittel findet sie gut. Zudem gibt mehr als ein Fünftel der Befragten inzwischen weniger Trinkgeld. Für die Umfrage wurden im Dezember 2025 insgesamt 2.060 Bürgerinnen und Bürger befragt.
Gemischte Erfahrungen in der Praxis
Emilia Bieber, Inhaberin des „Art Cafés“ in Assmannshausen im Rheingau sowie eines gleichnamigen Cafés in der berühmten Drosselgasse in Rüdesheim, berichtet von unterschiedlichen Reaktionen: „Die Amerikaner geben meist 20 Prozent Trinkgeld bei meinem Kartenlesegerät. Bei den Deutschen sind es oft 10 Prozent.“ Manche Gäste reagierten jedoch verärgert und sagten: „Das ist unverschämt“ angesichts der vorgeschlagenen 10, 15 oder 20 Prozent. Bieber bietet stets auch die Option „Kein Trinkgeld“ an. Trotz der Kritik ist sie mit den digitalen Vorschlägen zufrieden: Grob geschätzt erhalte sie seit der Einführung vor einigen Jahren etwa zehn Prozent mehr Trinkgeld. Die Geräte erlauben auch eine manuelle Eingabe, doch viele Gäste schätzen die Bequemlichkeit: „Mit den Prozentsätzen finden es viele bequem, dann müssen sie nicht rechnen“, so Bieber. Sie hilft bei Unsicherheit und akzeptiert auch, wenn jemand kein Trinkgeld geben möchte.
Sorgen um den Verbleib des Trinkgelds
Kai Eifler von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Darmstadt vermutet, dass die digitalen Vorschläge die Hemmschwelle für Trinkgeld erhöhen könnten. „Viele Gäste fragen sich bei den Kartenlesegeräten vielleicht: ‚Kommt mein Trinkgeld wirklich bei unserer Bedienung an oder steckt es sich das Unternehmen ein?‘“, erklärt er. Während der Corona-Pandemie hatte kontaktloses Zahlen zugenommen, doch Eifler hat subjektiv den Eindruck, dass viele Gastronomiebetriebe wieder vermehrt auf Bargeld setzen. Ein Eiscafé in Eltville im Rheingau lehnt die fordernd wirkenden Trinkgeldoptionen grundsätzlich ab.
Trinkgeld als Argument in Lohnverhandlungen
Eifler weist darauf hin, dass Arbeitgeber in der Gastrobranche Trinkgeld mitunter als Druckmittel in Lohnverhandlungen nutzen: „Es kommt vor, dass Arbeitgeber als probates Mittel auf das Trinkgeld verweisen, um ihre Bezahlung zu drücken.“ Mit Blick auf die Wirtschaftsflaute vermutet er, dass die Höhe des Trinkgeldes eher rückläufig ist. Die Faustregel, bei Zufriedenheit zehn Prozent auf die Rechnungssumme zu geben, werde heute oft unterschritten.
Steuerliche Behandlung von Trinkgeld
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main stellt klar: Trinkgeld, das Gäste freiwillig und ohne Rechtsanspruch zahlen, ist für angestellte Kellner steuerfrei – unabhängig davon, ob es bar oder digital gezahlt wird. Eine Höchstgrenze gibt es nicht. Anders verhält es sich bei Pflicht-Bedienzuschlägen, auf die der Kellner einen arbeitsvertraglichen Anspruch hat; diese sind steuerpflichtig. Für selbstständige Gastronomen gilt die Steuerfreiheit nicht: Trinkgeld erhöht ihre Betriebseinnahmen und muss in die Umsatzsteuerberechnung einfließen.
Historischer Hintergrund
Laut dem Deutschen Knigge-Rat mit Sitz im nordhessischen Frielendorf tauchte der Begriff „Trinkgeld“ bereits im späten Mittelalter auf. Die ursprüngliche Absicht war, „dass das Trinkgeld auf sein Wohl vertrunken wird“ – eine Geste der Anerkennung für erbrachte Dienstleistungen.



