Waldbrände in Europa: Was Touristen zu Risiken, Stornierung und Rückreise wissen müssen
Waldbrände in Europa: Was Touristen jetzt wissen müssen

In mehreren europäischen Urlaubsländern herrscht derzeit höchste Waldbrandgefahr. Die NASA und das Europäische Waldbrand-Informationssystem (EFFIS) zeigen auf Echtzeitkarten akute Brandherde in Spanien, Portugal, Italien, Kroatien, Griechenland, der Türkei und Frankreich. Für Touristen stellt sich die Frage: Welche Rechte haben sie bei Stornierung, vorzeitiger Abreise oder Reisemängeln?

Welche Urlaubsregionen sind betroffen?

Spanien: In Andalusien, Katalonien und Valencia ist die Waldbrandgefahr extrem hoch. Die schlimmsten Feuer wüten bei Almería, aber auch um Barcelona und Madrid brennt es. Portugal: Um Porto, Lissabon und Faro herum sind bereits Feuer aktiv, die Gefahr bleibt hoch. Italien: Auf Sizilien sowie in der Umgebung von Brindisi, Foggia und Neapel lodern erste Brände. Im Piemont vernichteten die Flammen bereits 600 Hektar Wald. Kroatien: Feuer auch um Split und auf der beliebten Ferieninsel Korčula. Griechenland: Besonders auf Kreta und Naxos ist die Brandgefahr hoch bis sehr hoch. Türkei: Brände um Antalya, Izmir und Derince, auch hier ist die Gefahr extrem hoch. Frankreich: Riesige Waldbrände in Südfrankreich; abseits der Küstenregion ist die Gefahr fast überall extrem hoch.

Wie erfahre ich die aktuelle Lage in meinem Urlaubsland?

Das Auswärtige Amt bietet mit den Reise- und Sicherheitshinweisen eine stets aktualisierte Übersicht zur Lage und den Einreisebestimmungen. Die Hinweise für Spanien wurden gerade aktualisiert. Reisende sollten sich zudem über Medien, Hotel oder Reiseleitung über die konkreten Auswirkungen der Brände auf ihren Aufenthalt informieren.

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Kann ich den Urlaub wegen Bränden stornieren?

„Eine kostenlose Stornierung sieht das Gesetz nur bei Pauschalreisen vor“, erklärt BILD-Anwältin Nicole Mutschke. Pauschalreise bedeutet, dass mindestens zwei Reiseleistungen wie Hotel und Flug gebucht wurden. „Liegen bei einer Pauschalreise sogenannte außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vor, die die Reise erheblich beeinträchtigen, dann ist eine kostenlose Stornierung möglich.“ Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt als gewichtiges Indiz für solche Umstände. Auch ohne Reisewarnung kann eine kostenlose Stornierung im Einzelfall möglich sein. Für Individualreisende gibt es eine kostenlose Stornierung nur, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. „Ansonsten wird man auf Stornokosten sitzen bleiben, im schlimmsten Fall sogar den vollen Preis zahlen müssen“, so Mutschke.

Kann ich vorzeitig abreisen?

„Natürlich kann sich aufgrund der Ausbreitung der Feuer für Urlauber einiges ändern, und es kann dadurch zu Reisemängeln kommen“, sagt Nicole Mutschke. Reisemängel liegen etwa bei Ausfall von Reiseleistungen vor; bloße Unannehmlichkeiten reichen nicht. „Wenn der Reiseveranstalter den Mangel nach Verstreichen einer angemessenen Abhilfefrist nicht abstellt oder nicht abstellen kann, ist der Reisende berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dann ist der Reiseveranstalter verpflichtet, unverzüglich für die Rückbeförderung mit einem gleichwertigen Beförderungsmittel zu sorgen. Mehrkosten trägt der Reiseveranstalter.“

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