Wohnung zu heiß: Ab 28 Grad Mietminderung möglich
Wohnung zu heiß: Ab 28 Grad Mietminderung möglich

Ab einer Raumtemperatur von 28 Grad Celsius kann eine Mietminderung in Betracht kommen. Doch nicht jede Hitzewelle berechtigt zur Kürzung der Miete. Entscheidend sind die individuelle Situation und die baulichen Gegebenheiten.

Wann liegt ein Mietmangel vor?

„Hitze allein ist nicht immer ein Mietmangel, der zur Mietminderung berechtigt“, erklärt Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins München. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen: Wer eine Dachgeschosswohnung mit großen Fensterflächen mietet, müsse grundsätzlich mit starker Sommerhitze rechnen. In solchen Fällen kann eine Mietminderung ausgeschlossen sein.

Auch in schlecht gedämmten Altbauten müssen Mieter eher erhöhte Temperaturen hinnehmen als in modernen Neubauten mit besserem Wärmeschutz. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

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Richtwerte für die Mietminderung

Als Orientierung gelten Grenzwerte: Tagsüber sollte sich eine Wohnung auf nicht mehr als 26 bis 28 Grad Celsius erhitzen. Oberhalb dieser Grenze kann nach Einschätzung von Schmid-Balzert ein Mangel vorliegen, der eine Mietminderung rechtfertigt. Liegen die Temperaturen dauerhaft darüber, können Mieter die Miete für die betroffenen Tage um bis zu 20 Prozent kürzen. Die Höhe hängt von der Schwere und der Anzahl der heißen Tage pro Monat ab.

So gehen Mieter vor

Zunächst müssen Mieter den Mangel beweisen. Dazu empfiehlt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB) ein Hitzeprotokoll. Darin sollten Fotos mit Raumtemperatur, Datum und Uhrzeit sowie Aussagen von Zeugen festgehalten werden. Anschließend ist der Vermieter schriftlich über den Mangel zu informieren. Mieter sollten ankündigen, dass die Miete ab sofort nur unter Vorbehalt gezahlt wird. Die Mietminderung kann rückwirkend geltend gemacht werden, indem der Minderungsbetrag vom Vermieter zurückgefordert wird. So lässt sich das Risiko einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausschließen, teilt der Mieterverein München mit.

Pflichten des Vermieters

Grundsätzlich sind Vermieter verpflichtet, für einen sommerlichen Wärmeschutz nach den Regeln der Technik zu sorgen. Welche Maßnahmen sie ergreifen, bleibt ihnen überlassen. Mieter haben keinen Anspruch auf bestimmte bauliche Veränderungen, etwa eine Klimaanlage oder Jalousien. Die Grenze ist erreicht, wenn die Wohnung unzumutbar heiß wird und die Gesundheit gefährdet ist.

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