Betrunkener verursacht Unfall mit sieben Mitfahrern
Betrunkener verursacht Unfall mit sieben Mitfahrern

Ein alkoholisierter 61-Jähriger hat am späten Samstagabend in Schömberg im Zollernalbkreis einen Verkehrsunfall verursacht. Der Mann war mit sieben Mitfahrern in einem Auto unterwegs, als er laut Polizei in den Gegenverkehr geriet und mit dem Fahrzeug einer 37-jährigen Frau zusammenstieß. Ein zehnjähriger Insasse aus dem Auto des Unfallverursachers wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt.

Ein Atemalkoholtest bei dem Fahrer ergab einen Wert von mehr als zwei Promille. Die Polizei stellte den Führerschein des 61-Jährigen sofort sicher. Über die Frage, ob weitere Personen verletzt wurden, gab es in der ersten Polizeimeldung keine Angaben. Auch die Höhe des Sachschadens blieb zunächst unklar. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und berichtet, dass der Unfallhergang weiter rekonstruiert wird.

Mehr als zwei Promille: Das droht dem Fahrer jetzt

Mit einem Atemalkoholwert von mehr als zwei Promille sitzt niemand mehr hinter dem Steuer, der noch sicher ein Fahrzeug führen kann. In Deutschland liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Wer darüber liegt und fährt, begeht eine Straftat. Im Fall des 61-Jährigen kommt erschwerend hinzu, dass er eine Unfall verursacht hat, bei dem ein Kind verletzt wurde. Juristisch bedeutet das: Er muss mit einer Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr und fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Das Strafgesetzbuch sieht für diese Delikte Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor – insbesondere, wenn Gesundheitsschäden vorliegen. In der Praxis werden nicht selten Geldstrafen und ein Fahrverbot von sechs bis neun Monaten verhängt, bei hohen Promillewerten auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist. Der Führerschein ist bereits sichergestellt, aber das ist nur eine vorläufige polizeiliche Maßnahme. Das endgültige Aus für den Führerschein spricht das Gericht aus.

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Um den Führerschein nach einer solchen Tat zurückzuerhalten, müssen Betroffene in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Diese Prüfung, die oft als „Idiotentest“ bezeichnet wird, stellt fest, ob jemand künftig verantwortungsvoll Auto fahren kann. Die Kosten von mehreren hundert Euro trägt der Betroffene selbst. Einfacher ist es da gar nicht – die MPU gilt als anspruchsvoll.

Acht Personen im Fahrzeug: Überbesetzung ist gefährlich

Bemerkenswert an dem Vorfall ist die hohe Zahl der Insassen. Mit dem Fahrer waren acht Menschen in dem Auto. Wie viele Sitzplätze der Pkw hat, teilte die Polizei nicht mit. Bei den meisten normalen Pkw sind maximal fünf Sitzplätze vorhanden. Wenn also tatsächlich acht Personen – möglicherweise auf dem Boden oder auf dem Schoß anderer – mitgefahren sind, ist das eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit. Unabhängig davon erhöht sich bei jeder nicht angeschnallten Person im Falle eines Unfalls die Gefahr schwerer Verletzungen massiv. Die Ermittlungen werden daher auch klären müssen, ob alle Insassen angegurtet waren. Ein zehnjähriges Kind, das in einem Auto mit sieben anderen Fahrgästen transportiert wird, ist besonders schutzlos, wenn kein passender Kindersitz verwendet wird. Die Polizei hat sich dazu bislang nicht geäußert.

Der Zusammenstoß ereignete sich am Samstagabend in Schömberg, einer Gemeinde im Landkreis Zollernalb in Baden-Württemberg. Über die genaue Örtlichkeit ist nur bekannt, dass es sich um eine Landstraße handelte – typische Unfallstrecken mit häufigem Gegenverkehr und hohen Geschwindigkeiten. Die Rekonstruktion des Unfalls durch die Polizei soll Klarheit über die Kollisionsgeschwindigkeit und den genauen Ablauf bringen. Auch die 37-jährige Unfallgegnerin wird in den kommenden Tagen vernommen.

Alkohol am Steuer bleibt ein großes Problem

Der Fall hatte für alle Beteiligten Glück im Unglück: Das Kind wurde nur leicht verletzt. In Deutschland gibt es jährlich mehrere tausend Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist und Menschen sterben oder schwer verletzt werden. Die Polizei Zollernalbkreis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits 0,3 Promille zu einem Strafverfahren führen können, wenn ein Fahrfehler vorliegt. Ab 1,1 Promille ist jeder Fahrer unabhängig von seinem Zustand strafbar. Der 61-Jährige muss nun mit einer langen juristischen Aufarbeitung rechnen. Ob er seinen Führerschein jemals zurückerhält, ist derzeit offen.

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