Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Klagen gegen die Grundsteuer in Baden-Württemberg abgewiesen. Das höchste deutsche Finanzgericht entschied, dass die Neuregelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht oder den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof ist damit vom Tisch.
Das baden-württembergische Grundsteuergesetz betrifft direkt etwa 5,6 Millionen Eigentümer im Land. Indirekt sind auch Mieter betroffen, da Vermieter die Kosten in der Regel über die Nebenkosten umlegen. Seit der Grundsteuerreform, die Anfang 2025 in Kraft trat, müssen viele Eigentümer mehr zahlen als zuvor, was als ungerecht empfunden wird.
Im Gegensatz zum Bundesmodell, das die meisten anderen Länder nutzen, berücksichtigt Baden-Württemberg bei der Berechnung nur den Wert des Grundstücks, nicht aber die darauf befindlichen Gebäude. Dies führt zu einer pauschalen Besteuerung, bei der ein Einfamilienhaus genauso besteuert wird wie ein Mehrfamilienhaus auf einem gleich großen Grundstück.
Kritik kam vom Mieterbund, der die gestiegene Grundsteuer als zusätzliche Belastung für Mieter sieht. Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßte das Urteil hingegen als Sicherheit für stabile Einnahmen der Kommunen. Finanzminister Danial Bayaz (Grüne) sprach von einem „guten Tag“ und lobte das unbürokratische Modell des Landes.
Die unterlegenen Kläger, unterstützt vom Eigentümerverband Haus & Grund, kündigten an, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Ein Urteil könnte jedoch noch Jahre dauern.



