Drahtfallen gegen Mountainbiker: Urteil gegen Jäger in Heilbronn erwartet
Drahtfallen gegen Mountainbiker: Urteil gegen Jäger erwartet

Seit mehreren Wochen verhandelt das Landgericht Heilbronn gegen einen 60-jährigen Jäger, der zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über den sogenannten Dachstrail gespannt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. Am Dienstag, 9.30 Uhr, sollen die Plädoyers gehalten werden – im Anschluss könnte das Urteil fallen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Der Angeklagte spannte zunächst dünne Drähte, die beim Durchfahren von Mountainbikern rissen und niemanden verletzten. Danach installierte er ein stabileres Seil in 1,20 Meter Höhe – kaum sichtbar für die Fahrer. Ein Mountainbiker entdeckte die Falle rechtzeitig und konnte gerade noch bremsen. Laut Staatsanwaltschaft erfüllt dieser Versuch das Mordmerkmal der Heimtücke, denn der Jäger habe die Gefahr bewusst und heimlich geschaffen.

Zum Prozessauftakt gestand der Jagdpächter die Taten und zeigte sich reumütig. In einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung hieß es, er habe über Jahre versucht, die illegale Nutzung des Weges auf legalem Weg zu unterbinden. „Leider kam von den Bikern auf all meine Bemühungen hin keine Reaktion“, zitierte die Verteidigerin. Der Trail sei immer intensiver genutzt worden. Dennoch sei es „eine absolut falsche Entscheidung gewesen“, die Drähte zu spannen. Seit September 2024 ist der Haftbefehl gegen den Jäger außer Vollzug gesetzt – er ist auf freiem Fuß.

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Hintergrund: Das umstrittene Landeswaldgesetz

Im Kern des Konflikts steht das Landeswaldgesetz Baden-Württembergs, das seit 1995 Radfahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite verbietet. Baden-Württemberg ist bundesweit das einzige Bundesland mit einer solchen Regelung. Für Mountainbiker, die enge Singletrails suchen, bedeutet das: Die meisten Pfade sind tabu, was zu Frustration und illegaler Nutzung führt. Für Waldbesitzer und Jagdpächter stellt die Situation eine Belastung dar, weil unerlaubte Biker Wild aufschrecken, Schutzgebiete durchqueren und andere Waldnutzer gefährden.

Der Dachstrail zwischen Eberstadt und Grantschen im Landkreis Heilbronn ist eine solche illegale Strecke, die bei Mountainbikern sehr beliebt ist. Der Angeklagte, der die Jagd in diesem Gebiet gepachtet hat, fühlte sich nach eigenen Angaben machtlos. Sein Vorgehen mit den Drahtseilen stieß jedoch auf breite Ablehnung und führte zu dem Strafverfahren.

Ausblick auf das Urteil und die Folgen

Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden am Dienstagvormittag erwartet. Die Staatsanwaltschaft hält den Angeklagten des versuchten Mordes für überführt, da er heimtückisch gehandelt habe. Die Verteidigung könnte auf eine mildere Strafe plädieren, etwa wegen versuchter Körperverletzung oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Im Falle einer Verurteilung droht dem Jäger eine langjährige Haftstrafe. Der Fall hat überregional für Aufsehen gesorgt und die Debatte um das Landeswaldgesetz neu entfacht.

Sollte der Jäger verurteilt werden, könnte dies Signalwirkung haben – sowohl für andere Grundbesitzer, die zu Selbstjustiz neigen, als auch für Mountainbiker, die illegale Trails nutzen. Eine Reform des Landeswaldgesetzes wird in Baden-Württemberg seit Jahren diskutiert, bisher jedoch nicht umgesetzt. Der Prozess in Heilbronn zeigt die Brisanz des Themas und die Notwendigkeit einer tragfähigen Lösung für alle Beteiligten.

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