Jäger spannt Drähte auf Bike-Trail: Bewährungsstrafe
Jäger spannt Drähte auf Bike-Trail: Bewährungsstrafe

Das Landgericht Heilbronn hat einen 61-jährigen Jagdpächter wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mann hatte zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über den „Dachstrail“ bei Eberstadt gespannt, einen bei Mountainbikern beliebten, aber illegalen Pfad. Die Staatsanwaltschaft hatte versuchten Mord angeklagt, da sie das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt ansah.

Kein Tötungsvorsatz erkannt

Der Vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsbegründung, dass die Feststellungen keinen Tötungsvorsatz erkennen ließen. So habe der Angeklagte den dickeren Draht nicht auf einem abschüssigen Teil des Trails installiert, was gegen eine Tötungsabsicht spreche. Zudem sei kein blinder Hass gegenüber Mountainbikern festgestellt worden. Allerdings habe der Jäger bewusst in Kauf genommen, dass Radfahrer verletzt werden könnten, und Selbstjustiz geübt. „Das kann so nicht hingenommen werden“, so der Richter.

Der 61-Jährige hatte die Taten gestanden und sich reumütig gezeigt. In einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung gab er an, es sei ihm um Abschreckung gegangen. Über Jahre habe er versucht, die Nutzung auf legalem Wege zu unterbinden, jedoch ohne Reaktion der Biker. Der Trail sei immer intensiver genutzt worden. „Es war eine absolut falsche Entscheidung“, räumte er ein.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Staatsanwaltschaft kündigt Prüfung von Rechtsmitteln an

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Sie betonte, der Mann habe den Tod der Radfahrer billigend in Kauf genommen und deren Arglosigkeit ausgenutzt. Sie kündigte an, das Urteil auf Rechtsmittel prüfen zu lassen. Die Verteidigerin hingegen argumentierte, dass von den Drähten keine konkrete Gefahr ausgegangen sei, was zwei Sachverständige bestätigt hätten.

Hintergrund: Konflikt um illegale Singletrails

Der Fall ist Ausdruck eines seit Jahren schwelenden Konflikts zwischen Mountainbikern und Waldbesitzern in Baden-Württemberg. Das Landeswaldgesetz verbietet Radfahren auf Wegen unter zwei Metern Breite – eine in Deutschland einmalige Regelung. Für Mountainbiker sind schmale Singletrails jedoch besonders attraktiv, viele nutzen illegale Strecken wie den Dachstrail. Waldbesitzer und Jäger beklagen Lärm, Wildschrecken und Gefahren für andere Waldnutzer.

Ähnliche Vorfälle gab es jüngst in Eberbach, wo Unbekannte Steine auf einem Trail ablegten, in Schriesheim, wo ein Drahtseil auf Kniehöhe gespannt wurde, und in Crailsheim, wo Nägel in Baumwurzeln entlang eines Trails geschlagen wurden. Die Zwei-Meter-Regel bleibt umstritten, die Landesregierung will an ihr festhalten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte muss sich an die Bewährungsauflagen halten, andernfalls droht eine Haftstrafe.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration