Im Prozess um den Tod eines Kleinkindes aus der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Horb am Neckar eingelegt. Das bestätigte das Gericht am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, während die Verteidiger beider Angeklagter allgemein Rechtsmittel einlegten. Sie haben noch die Möglichkeit zu erklären, ob es sich um Berufung oder Revision handelt.
Urteil des Amtsgerichts Horb
Das Amtsgericht Horb hatte die Eltern des zweijährigen Jungen vergangene Woche wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem wurden je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit angeordnet. Nach Überzeugung des Gerichts hatten die Eltern aus ideologischen Gründen ihr krankes Kind nicht rechtzeitig zum Arzt gebracht. Bereits Monate vor dem Tod hatte das Kind erhebliche Atemprobleme, die unbehandelt blieben. Eine chronische Erkrankung wäre bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt worden.
Forderungen der Prozessbeteiligten
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert, während die Verteidiger auf Freispruch plädiert hatten. Das Gericht sah die elterliche Fürsorgepflicht als verletzt an. Die Angeklagten, zum Prozessbeginn 50 und 44 Jahre alt, hatten sich laut Gericht in zahlreichen Schreiben an Behörden in der für die Reichsbürger-Szene typischen Art und Weise geäußert.
Hintergrund: Reichsbürger-Szene in Baden-Württemberg
Die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ erkennt die Bundesrepublik Deutschland und ihre demokratischen Strukturen nicht an. Der Verfassungsschutz zählt in Baden-Württemberg mehr als 4.000 Personen zu dieser Szene. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da die Eltern ihr Kind trotz schwerer Krankheit nicht medizinisch versorgen ließen.
Prozessverlauf und Festnahme
Ursprünglich war der Prozess für April 2025 anberaumt, doch die Angeklagten erschienen trotz Ladung nicht. Da eine polizeiliche Vorführung nicht möglich war, erließ das Gericht Haftbefehle, um die Anwesenheit der Eltern sicherzustellen. Auf dieser Grundlage wurden die beiden im vergangenen Monat in Bayern festgenommen, sodass der Prozess schließlich stattfinden konnte.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Bei einer Berufung wird der Fall vor dem Landgericht als höherer Instanz erneut verhandelt. Bei einer Revision wird nur die rechtliche Würdigung des Urteils überprüft, nicht die Tatsachenfeststellung. Die Verteidigung muss nun mitteilen, ob sie Berufung oder Revision einlegen will. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.



