Verwaltungsgericht München verhandelt Bierverkaufsverbot im Univiertel
Gericht verhandelt Bierverkaufsverbot im Münchner Univiertel

Das Verwaltungsgericht München befasst sich am Dienstag mit einem nächtlichen Verkaufsverbot für Flaschenbier im Münchner Univiertel. Die Stadt hatte 2025 entsprechende Bescheide an mehrere Kioskbetriebe verschickt und diese aufgefordert, auf das Verbot zwischen 22.00 und 5.00 Uhr hinzuweisen. Obwohl die Stadt das Verbot zwischenzeitlich zurücknahm, drohte sie nach erneuten Anwohnerbeschwerden über Lärm und Müll schon wieder damit.

Hintergrund des Verbots

Die Gegend rund um die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in der Nähe des Englischen Gartens ist ein beliebtes Ausgehviertel mit vielen Kneipen und Gaststätten. Massive Beschwerden von Anwohnern über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten hatten die Stadt zum Handeln veranlasst. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) erklärte: „Sollte bis Mitte Juli keine deutliche Veränderung spürbar sein, sind wir gezwungen, das Verkaufsverbot für Flaschenbier wieder ab 22 Uhr zu verhängen.“

Freiwillige Selbstverpflichtung der Betriebe

Zum Start der Freiluftsaison 2026 hatten sich alle betroffenen Betriebe freiwillig dazu verpflichtet, nach Mitternacht kein Flaschenbier oder Alkohol-to-go zu verkaufen. Plakate appellierten an die Feiernden, Toiletten und Mülleimer zu benutzen und nach 22 Uhr auf die eigene Lautstärke zu achten. Diese Maßnahmen zeigten jedoch zunächst wenig Wirkung. Vier Klagen von Kioskbetreibern gegen die Bescheide von 2025 werden nun vor Gericht verhandelt.

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Bayerisches Ladenschlussgesetz als Besonderheit

Dass das Thema in München überhaupt relevant ist, liegt am bayerischen Ladenschlussgesetz. Anders als in vielen anderen deutschen Großstädten gibt es in Bayern keine Spät-Kioske („Spätis“). Geschäfte müssen in der Regel um 20.00 Uhr schließen. Nur wer parallel eine Gaststätte betreibt, darf auch zu späterer Stunde neben Essen und Trinken aus dem Lokal begrenzt Flaschenbier, alkoholfreie Getränke sowie Tabak- und Süßwaren verkaufen. Diese Regelung führt dazu, dass die Kioske im Univiertel besonders im Fokus stehen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird mit Spannung erwartet – nicht nur von den klagenden Betreibern, sondern auch von den feierfreudigen Studenten und jungen Leuten, die sich rund um ihre Hochschulen zu später Stunde mit Bier eindecken wollen. Die Verhandlungen beginnen um 9.30 Uhr und 13.30 Uhr.

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