Mann fragt bei Polizei nach Haftbefehl und wird festgenommen
Mann fragt nach Haftbefehl und wird festgenommen

Ein ungewöhnlicher Besuch bei der Polizei

In München hat ein 42-jähriger Mann nach eigenen Angaben bei der Bundespolizei angefragt, ob gegen ihn eine Fahndung laufe. Die Beamten überprüften seine Identität und stellten fest, dass tatsächlich ein offener Haftbefehl gegen ihn vorlag. Der Mann wurde noch in der Dienststelle festgenommen. Der Haftbefehl war wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ausgestellt worden, wie die Bundespolizei mitteilte.

Hintergrund des Haftbefehls

Gegen den 42-Jährigen lagen mehrere Haftbefehle verschiedener Staatsanwaltschaften vor. Er wurde wegen Vermögensdelikten polizeilich bereits mehrfach registriert. Die offene Forderung belief sich auf rund 1900 Euro. Da der Mann nicht in der Lage war, diesen Betrag zu bezahlen, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen antreten. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Weitere Festnahme am Hauptbahnhof

Nur wenige Stunden zuvor, am Mittwoch, vollstreckten die Beamten der Bundespolizei einen weiteren Haftbefehl. Eine 59-jährige Frau hatte am Hauptbahnhof München einen 21-jährigen Mann geschlagen und seine Begleitung beleidigt. Bei der Überprüfung ihrer Personalien fanden die Beamten einen offenen Haftbefehl wegen eines Drogendelikts. Auch sie konnte die geforderten 750 Euro nicht bezahlen und wurde ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Eigeninitiative mit Folgen

Der Fall des 42-Jährigen zeigt, dass Eigeninitiative nicht immer belohnt wird. Statt einer schnellen Klärung seiner Situation endete der Besuch bei der Polizei mit einer sofortigen Festnahme. Die Bundespolizei betonte, dass die Überprüfung von Personenroutine sei, aber bei offenen Haftbefehlen konsequent gehandelt werde. Die beiden Vorfälle in München verdeutlichen die tägliche Arbeit der Bundespolizei bei der Verfolgung von Straftätern.

Die Beamten mahnen, dass Haftbefehle nicht verjähren und jederzeit vollstreckt werden können. In beiden Fällen handelte es sich um Ersatzfreiheitsstrafen, die bei Nichtzahlung von Geldstrafen verhängt werden. Die 59-jährige Frau muss nun ebenfalls eine Haftstrafe verbüßen, weil sie die Geldstrafe nicht begleichen konnte.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration