Der Bundestag hat am Donnerstag mit der Mehrheit von Union und SPD höhere Ordnungsgelder für Abgeordnete beschlossen. Die Änderung des Abgeordnetengesetzes sieht vor, dass bei schwerwiegendem Fehlverhalten künftig 2000 Euro statt bisher 1000 Euro fällig werden. Im Wiederholungsfall steigt die Strafe auf 4000 Euro, zuvor waren es 2000 Euro.
Zudem müssen Abgeordnete, die innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen werden, ein Ordnungsgeld zahlen. Drei Ordnungsrufe innerhalb einer Sitzung führen automatisch zum Verweis aus dem Plenarsaal. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) betonte, es gehe nicht um eine politische Richtung, sondern um die Art der parlamentarischen Arbeit.
Die AfD kritisierte die Neuregelung scharf. Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner sprach von einem „Frontalangriff gegen die Opposition“ und warf der Koalition vor, durch den Ausschluss von Abgeordneten eigene Mehrheiten sichern zu wollen.
Teurer wird auch das unentschuldigte Fernbleiben bei namentlichen Abstimmungen. Die Kostenpauschale der Abgeordneten wird in solchen Fällen künftig um 200 Euro gekürzt – doppelt so viel wie bisher. Wer einen gesamten Sitzungstag unentschuldigt fehlt, muss 300 Euro zahlen.
Darüber hinaus beschloss der Bundestag Änderungen an seiner Geschäftsordnung, die Klöckner als die größte Reform seit 1980 bezeichnete. Unter anderem sollen Plenarsitzungen lebendiger werden, indem Zwischenfragen künftig auch in Aktuellen Stunden zugelassen werden.



