Berlins Innensenatorin erwägt automatische Fußfessel für Gefährder
Automatische Fußfessel für Gefährder: Spranger macht Vorschlag

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hat sich nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) für eine automatische Anordnung elektronischer Fußfesseln für Gefährder ausgesprochen. In einer Sondersitzung des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses regte sie an, dass in Fällen, in denen eine Person als Gefährder eingestuft ist, direkt ein Antrag auf Fußfessel bei Gericht gestellt werden solle.

Fußfessel als automatische Maßnahme?

„Wir sollten überlegen, ob in GTAZ-Fällen der Antrag automatisch bei Gericht gestellt wird“, sagte die SPD-Politikerin. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) bündelt die Expertise von Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern, um das Risiko durch einzelne Gefährder zu bewerten. Auch über den mutmaßlichen CSD-Attentäter Abdul Ballout war dort beraten worden. Der Innenausschuss war kurzfristig einberufen worden, um die Sicherheitslage nach dem Anschlag zu erörtern.

Bereits jetzt ist es möglich, eine Fußfessel anzuordnen, doch die gesetzlichen Hürden sind hoch. Spranger betonte, dass eine automatische Antragstellung die Überwachung erleichtern könnte. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach dem Anschlag gefordert, die Nutzung von Fußfesseln auszuweiten – sie müssten „zum Standard gegenüber Gefährdern“ werden.

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Polizeipräsidentin verteidigt Vorgehen

Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel erklärte vor den Abgeordneten, dass die Polizei den Attentäter Abdul Ballout nicht aus den Augen verloren habe. „Wir haben diesen Mann überhaupt nicht aus dem Blick gelassen, und schon gar nicht aus Ressourcengründen“, sagte sie. Die Voraussetzungen für eine Fußfessel oder Präventivhaft seien jedoch nicht gegeben gewesen. „Wir haben das gesamte Instrumenten-Set langfristiger Observationen genutzt. Wir haben nichts gefunden, was uns zu einer Prognose gebracht hätte, dass die Voraussetzungen für eine Fußfessel oder eine Präventivhaft gegeben gewesen wären“, so Slowik Meisel.

Sie verwies darauf, dass eine vorsorgliche Inhaftierung vor Großveranstaltungen rechtlich kaum praktikabel sei. In Berlin gebe es sehr viele solcher Veranstaltungen. „Wir werden nie einen Richter finden, der jemanden alle ein, zwei Wochen in Präventivhaft bringt“, sagte sie. Zudem betonte sie, dass die Ressourcen immer endlich seien. Eine tägliche Begleitung könne niemand in Deutschland leisten. „Wenn wir das vorhätten, bräuchten wir eine dreistellige Zahl an Menschen nur für das Thema.“

Politische Konsequenzen: Untersuchungsausschuss droht

Spranger kündigte in der Sondersitzung eine gründliche Aufarbeitung des Anschlags und vollständige Transparenz an. Die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus erwägt jedoch die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. „Wenn wir hier nur Antworten bekommen, die bereits in den Zeitungen stehen, dann brauchen wir in der nächsten Legislatur einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss“, sagte Werner Graf, Grünen-Abgeordneter und Spitzenkandidat seiner Partei für die Berliner Wahlen im September. Bereits zuvor hatte die AfD-Fraktion angekündigt, sich einen Untersuchungsausschuss vorzubehalten.

Der Anschlag auf den CSD und die anschließende Debatte über Fußfesseln zeigen die anhaltenden Sicherheitsherausforderungen in Berlin. Während die Innensenatorin auf eine automatische Fußfessel drängt, bleibt die rechtliche und praktische Umsetzung umstritten.

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