Nach CSD-Anschlag: Polizeigewerkschaft will Schutzfonds
Polizeigewerkschaft fordert Schutzfonds nach CSD-Anschlag

Am Freitag hat die Polizei im Tiergarten Poller aufgestellt – sichtbares Zeichen der veränderten Sicherheitslage. Nur wenige Tage zuvor, am 25. Juli, war ein Mann am Rande des Christopher Street Day (CSD) in eine Menschenmenge gefahren. Dabei wurde eine Frau getötet, nach offiziellen Angaben 31 Menschen wurden verletzt. Die Tat gilt als mutmaßlich islamistisch motivierter Anschlag. Sie hat die seit Jahren schwelende Debatte über die Kosten von Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen neu entfacht.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert als Konsequenz einen Finanzierungsfonds, damit vor allem kleinere und nichtkommerzielle Veranstalter solche Schutzmaßnahmen überhaupt stemmen können. Bereits vor dem Anschlag hatten Veranstalter mit erheblichen finanziellen Hürden zu kämpfen. Die Bedrohung durch Terrorismus erfordert massive Investitionen in Zufahrtsschutz, Absperrungen, Sicherheitskonzepte und organisatorische Vorkehrungen. Diese Entwicklung zwang zuletzt den Berliner „Zug der Liebe“ zur Absage. Neben logistischen Problemen und offenen Genehmigungsfragen nannten die Organisatoren ausdrücklich die nach dem Anschlag veränderte Sicherheitslage und die zu erwartenden Schutzmaßnahmen als Gründe.

Der Anschlag hat die Verteilung der Kosten zwischen Staat und Veranstaltern erneut in den Fokus gerückt. Sicherheitsauflagen sind für viele Veranstalter nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine organisatorische Herausforderung. Vor allem kleine Vereine und Initiativen haben oft keine Rücklagen, um kurzfristig zusätzliche Barrieren oder Technik zu beschaffen.

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Fonds soll außergewöhnliche Schutzmaßnahmen abdecken

Der Berliner Landesverband der DPolG sieht die wachsende Bedrohung durch islamistischen Terror als zunehmende Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit. Deshalb schlägt die Gewerkschaft einen Schutzfonds vor, der kleineren und nichtkommerziellen Veranstaltern die Durchführung von Versammlungen ermöglichen soll. Bei einer konkreten Gefährdungslage soll der Fonds die Kosten für außergewöhnliche und kostenintensive Maßnahmen übernehmen. Dazu gehören Fahrzeugsperren, Zufahrtsschutz, veranstaltungsbezogene Kommunikationssysteme und technisch notwendige Zugangslösungen.

„Wenn Versammlungen nur noch unter außergewöhnlich hohen Sicherheitsanforderungen stattfinden können, geraten insbesondere kleinere und nichtkommerzielle Veranstalter organisatorisch und finanziell an ihre Grenzen“, sagt der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf. „So wird die Versammlungsfreiheit faktisch eingeschränkt.“ Der Staat dürfe die Kosten der Terrorabwehr nicht auf diejenigen abwälzen, die ihre demokratischen Freiheitsrechte wahrnehmen.

Nach den Vorstellungen der Gewerkschaft soll der Fonds ausdrücklich für verschiedene Veranstaltungsformen gelten – von Demonstrationen über Straßenfeste bis hin zu Weihnachtsmärkten. Entscheidend sei, dass demokratische Versammlungen nicht an der Finanzierung ihres Schutzes scheitern.

Streit um die Kosten der Sicherheit

Schon seit Jahren wird darum gerungen, wer letztlich für die Sicherheit von Veranstaltungen zahlen muss. Die Debatte wiederholt sich regelmäßig in der Weihnachtsmarkt-Saison und bei Groß-Events wie dem Karneval der Kulturen. Die Polizei stellt feste Straßensperren wie Poller, Betonsperren und Oktablöcke sowie mobile Fahrzeugsperren zur Verfügung. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass die Verkehrssicherheitspflicht und der sogenannte Grundschutz beim Veranstalter liegen. Diese rechtliche Grauzone führt zu wiederholten Streitigkeiten.

Gerade bei kleineren Veranstaltern fehlen häufig die finanziellen Mittel, um die geforderten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Die Folge sind Unsicherheit, kurzfristige Änderungen oder im schlimmsten Fall Absagen. Der „Zug der Liebe“ ist dafür ein aktuelles Beispiel. Die Organisatoren hatten neben den Sicherheitskosten auch auf logistische und genehmigungsrechtliche Probleme verwiesen.

Die konkurrierende Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat wegen der personellen Belastung der Polizei wiederholt ein Veranstaltungssicherheitsgesetz gefordert. Ein solches Gesetz war bereits 2024 angekündigt worden. Es sollte Veranstaltern verbindlich einzuhaltende Sicherheitskonzepte vorgeben. In dieser Legislaturperiode wird es jedoch nicht mehr kommen.

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Terrorismusbekämpfung bleibt staatliche Kernaufgabe

Die DPolG geht mit ihrem Vorschlag einen komplett anderen Weg. Der „Berliner Schutzfonds für Versammlungsfreiheit“ soll sicherstellen, dass demokratische Versammlungen trotz erhöhter Bedrohungslage weiterhin tatsächlich stattfinden können. „Egal ob Weihnachtsmärkte, Straßenfeste oder Demos – wer demokratische Versammlungen schützen will, muss dafür sorgen, dass sie trotz einer erhöhten Bedrohungslage weiterhin tatsächlich stattfinden können“, so Bodo Pfalzgraf.

Die polizeiliche Gefahrenabwehr, die Terrorismusbekämpfung und der Schutz der öffentlichen Sicherheit bleiben aus Sicht der DPolG klar staatliche Kernaufgaben. „Sie dürfen weder organisatorisch noch finanziell auf private Veranstalter übertragen werden.“ Diese Haltung dürfte bei Berlins Veranstaltern auf Zustimmung stoßen. Gegen ein Veranstaltungssicherheitsgesetz hatten sie sich wegen der erwarteten finanziellen Belastungen bis zuletzt massiv gewehrt.