Rundfunkbeitrag Befreiung ab April 2026 in Sachsen-Anhalt
Rundfunkbeitrag Befreiung ab April 2026 in Sachsen-Anhalt

Ab dem 1. April 2026 können rund 11.000 Studierende in Deutschland, die Bafög beziehen, vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die zum Sommersemester ihr erstes Studium beginnen. Normalerweise starten etwa 75.000 Menschen ihr Studium, von denen rund 15 Prozent Bafög erhalten.

Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und wird von jedem Haushalt in Deutschland verlangt, sofern keine Ausnahmeregelung greift. Die Befreiung gilt für Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) beziehen. Um die Befreiung zu erhalten, müssen sie einen Online-Antrag beim Beitragsservice von ARD und ZDF einreichen.

Bis zur Genehmigung der Befreiung müssen die Beiträge weiterhin gezahlt werden. Zu viel gezahlte Beträge werden jedoch nachträglich erstattet. Die genauen Bedingungen für eine Befreiung sind auf der Webseite des Rundfunkbeitrags einsehbar.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Der Rundfunkbeitrag, der bis 2013 als GEZ bekannt war, wird vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ verwaltet. Neben Studierenden können auch andere Personengruppen eine Befreiung beantragen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration