Salafist Abdul Ballout: Behörden überwachten Attentäter vor Anschlag
Salafist Abdul Ballout: Behörden überwachten ihn vor Anschlag

Der islamistische Attentäter Abdul Ballout, der am 25. Juli 2024 in Berlin einen Anschlag verübte, bewegte sich nach Angaben des Senats in der salafistischen Szene. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gab dies am Mittwoch in einer Sondersitzung des Innenausschusses im Abgeordnetenhaus bekannt. Ballout habe zeitweise einer missionierenden salafistischen Gruppe angehört, die aktiv neue Anhänger anwarb. Bereits seit 2021 sei bei ihm ein zunehmender Radikalisierungsprozess festgestellt worden.

Verfassungsschutz überwachte Ballout seit November 2021

Berlins Verfassungsschutzchef Michael Fischer erläuterte im Ausschuss weitere Details. „Wir kennen ihn seit November 2021“, sagte Fischer. Ab 2022 habe der Verfassungsschutz mit „Open-Source-Intelligence-Maßnahmen“ begonnen, insbesondere die Überwachung von Ballouts Aktivitäten in sozialen Medien. Ein Versuch, ihn Anfang 2023 zu observieren, sei gescheitert. Ab Mitte 2024 habe es einen „intensiven Austausch mit anderen Sicherheitsbehörden“ gegeben, sodass Ballout auch Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) wurde.

Der stellvertretende Leiter des Landeskriminalamts Berlin, Stefan Redlich, machte detaillierte Angaben zur Observation Ballouts nach dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft. Bereits Anfang Mai habe man sich auf diesen Fall vorbereitet. Zunächst sei es darum gegangen, einen Tagesablauf zu ermitteln, weshalb Ballout eine Woche lang „im Doppelschichtsystem“ observiert wurde. „Wir wollten wissen: Wie bewegt der sich? Mit wem trifft der sich? Hat der andere Anschriften? Was kauft der vielleicht ein?“, sagte Redlich. Ballout habe fast alle seine Tage zu Hause verbracht. Danach wurde die Observation auf den bekannten Tagesablauf angepasst.

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Überwachung blieb ohne strafrechtlich relevante Ergebnisse

Neben der ständigen Videoüberwachung der Eingangstür seiner Wohnung, die in der Regel am Folgetag ausgewertet wurde, wurde Ballout den Angaben nach im Juni an sechs Tagen von Einsatzkräften observiert, im Juli an vier Tagen – zuletzt am 23. Juli, zwei Tage vor dem Attentat. Es habe zudem eine Telefonüberwachung gegeben, die jedoch „nichts strafrechtlich Relevantes“ ergeben habe. Redlich betonte, eine Observation sei „nicht geeignet, jemandem in den Arm zu fallen“, sondern diene dazu, auffällige Änderungen zeitnah festzustellen.

Offen blieb die Frage, warum die Behörden die akute Gefahr durch Ballout nicht erkannten. Welche konkreten Erkenntnisse das Landeskriminalamt im Rahmen der Observation gewonnen habe, dazu könnten keine Angaben gemacht werden, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel. Dies seien Beweismittel im Zuge der laufenden Ermittlung des Generalbundesanwalts.

Details zu den Verletzten

Der Senat machte im Innenausschuss auch genauere Angaben zu den Opfern. Spranger zufolge gab es ein Todesopfer und sieben Schwerverletzte. Dazu kamen 24 leicht verletzte Menschen. Zwölf von ihnen wurden ambulant behandelt, zwölf weitere waren nicht im Krankenhaus. Die Sicherheitsbehörden stehen nun vor der Frage, ob die Überwachungsmaßnahmen ausreichend waren oder ob es Versäumnisse gab.

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