Vier islamistische Gefährder in Berlin müssen ab sofort eine elektronische Fußfessel tragen. Wie Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Montag mitteilte, verfügte das zuständige Gericht die Maßnahme für einen Zeitraum von 30 Tagen. Betroffen sind drei Männer und eine Frau, die nach Einschätzung der Polizei als sogenannte Gefährder eingestuft werden. Sie gelten als Islamisten und werden der terroristischen Szene zugerechnet.
Die Fußfesseln wurden auf Anraten der Polizei Berlin angeordnet. Zusätzlich habe das Gericht bei einer dieser Personen einen Unterbindungsgewahrsam verfügt, so Spranger weiter. Bei einem weiteren Gefährder, der am Wochenende anlässlich des Christopher Street Day in Hamburg in Präventivgewahrsam genommen worden war, habe man hingegen keine Veranlassung gesehen, die Maßnahme aufrechtzuerhalten – er wurde wieder freigelassen.
Dem Beschluss vorausgegangen war der Anschlag auf den CSD im Berliner Tiergarten, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden. Die Tat schlug bundesweit hohe Wellen und brachte die Sicherheitsbehörden in die Kritik. Immer wieder war die Frage aufgeworfen worden, warum der mutmaßliche Täter nicht bereits mit einer Fußfessel überwacht wurde, obwohl er als Gefährder galt. Genau aus diesem Grund fordern Politiker nun Konsequenzen.
Bereits unmittelbar nach dem Anschlag hatte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) eine Erklärung verlangt, warum der Angreifer trotz einer möglichen Fußfessel nicht überwacht wurde. Die Antwort könnte in der hohen rechtlichen Hürde liegen: Sie verlangt den dringenden Verdacht einer terroristischen Straftat – ein hoher Standard, der im Einzelfall schwer zu erfüllen ist.
Reform des Polizeigesetzes macht Maßnahme möglich
Erst in den vergangenen Monaten hatte Berlin sein Sicherheitsrecht grundlegend überarbeitet. Die Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) sowie die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes schufen unter anderem neue Grundlagen für den Einsatz elektronischer Aufenthaltskontrolle. Diese sollen es den Behörden erleichtern, Gefährder dauerhaft im Blick zu behalten. Dennoch sind die Hürden nach wie vor hoch: Die Fußfessel ist rechtlich nur dann zulässig, wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine Person eine terroristische Straftat begehen will. Das regelt in Berlin das Landespolizeigesetz, das von vielen anderen Ländern abweicht.
Die elektronische Fußfessel sendet ihre Position permanent an die Überwachungsbehörden. So können Verstöße gegen Auflagen wie Aufenthalts- oder Kontaktverbote unmittelbar erkannt werden. Für die vier Gefährder in Berlin gilt die Maßnahme zunächst für 30 Tage; über eine Verlängerung muss dann erneut ein Gericht entscheiden.
Spranger begrüßt Entscheidung des Gerichts
In einer ersten Stellungnahme begrüßte Innensenatorin Spranger die richterliche Entscheidung. „Vier Gefährder tragen auf Antrag der Polizei Berlin nun Fußfesseln“, erklärte sie. „Zusätzlich wurde bei einer dieser Personen ein Unterbindungsgewahrsam verfügt. Ich begrüße es sehr, dass sich das zuständige Gericht damit unseren Einschätzungen angeschlossen hat.“
Die Senatorin verwies auf die zuvor geschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten: „Die Möglichkeiten, die wir in den vergangenen Monaten mit der Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz‘ und der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes geschaffen haben, liegen auf dem Tisch. Es ist richtig und absolut notwendig, dass sie konsequent angewendet werden. Die zahlreichen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger können auch in Zukunft nur umfassend greifen, wenn wirklich auf sämtlichen Ebenen alle Mittel eingesetzt werden, die der Rechtsstaat zur Verfügung stellt.“
CDU-Spitzenkandidat will Hürden senken
Parallel dazu wächst der politische Druck, die Regeln noch weiter zu verschärfen. Berlins CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers forderte gegenüber unserer Redaktion, die Schwelle für die Fußfessel müsse deutlich abgesenkt werden. „Die Hürden für den Einsatz von Fußfesseln müssen abgesenkt werden. Gefährder müssen mit modernsten Mitteln rund um die Uhr beobachtet werden“, sagte Evers. Er reagierte damit auf den CSD-Anschlag, bei dem der Angreifer offenbar trotz Gefährdereinstufung nicht überwacht worden war.
Die Diskussion dürfte den beginnenden Berliner Wahlkampf weiter prägen. Die Polizei kündigte unterdessen an, bei künftigen Großveranstaltungen die Überwachung von Gefährdern auszuweiten. Auch wenn der konkrete Einsatz der Fußfessel von Fall zu Fall entschieden wird, ist mit weiteren Anordnungen zu rechnen. Innenverwaltung und Gerichte wollen nach eigenen Angaben alle rechtsstaatlichen Instrumente nutzen, um die Bevölkerung vor möglichen Anschlägen zu schützen.



