NRW befreit Vereinsfeste von Gema-Gebühren mit Pauschalvertrag
NRW befreit Vereinsfeste von Gema-Gebühren

Pauschalvertrag für Musiklizenzen: Nordrhein-Westfalen befreit Vereinsfeste von Gema-Gebühren

„Music on, Gebühren off“: Nordrhein-Westfalen kommt künftig für die Musiklizenzgebühren bei vielen ehrenamtlichen Veranstaltungen auf. Drei Millionen Euro stehen bereit, um das Ehrenamt im Land zu entlasten.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab sofort für rund 33.500 Vereine und Organisationen die Gema-Gebühren. Mit der Musikverwertungsgesellschaft wurde ein Pauschalvertrag geschlossen, der die Kosten für Musik bei bestimmten Veranstaltungen abdeckt, wie NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) mitteilt. „Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo Ehrenamt Gemeinschaft schafft, werden wir Hürden abbauen“, sagt Scharrenbach. „Deshalb heißt es künftig: Music on, Gebühren off.“ Der Pauschalvertrag werde viele Vereine und Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen entlasten.

Hintergrund des Pauschalvertrags

Nordrhein-Westfalen folgt mit diesem Vertrag einer Reihe von Bundesländern, die ähnliche Vereinbarungen mit der Gema getroffen haben. Zuletzt hatte Thüringen einen solchen Vertrag verkündet. Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 100.000 Komponisten, Textern und Musikverlagen sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Die Höhe der Lizenzkosten kann stark variieren: Ein Vereinsfest in Räumen mit einer Fläche bis 500 Quadratmeter und Livemusik ohne Eintritt kostet laut Gema 152 Euro netto. Bei einem Eintritt von zehn Euro steigt die Gebühr für die gleiche Veranstaltung auf 587 Euro netto.

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Umfang des Vertrags

In Nordrhein-Westfalen können künftig bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr über das Land abgerechnet werden. Der Vertrag umfasst Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter beträgt. Nicht vom Pauschalvertrag abgedeckt sind laut Landesregierung unter anderem Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik und gestreamte Veranstaltungen. Auch Karnevals- und Schützenfestumzüge sind derzeit nicht im Vertrag enthalten.

Geltungsdauer und Voraussetzungen

Der Vertrag gilt ab dem 1. Juli und zunächst bis Ende 2027. Das Land stellt dafür insgesamt drei Millionen Euro bereit. Berechtigt sind überwiegend ehrenamtlich getragene gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Veranstaltung vorab online bei der Gema angemeldet wird.

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