Treptow-Köpenick scheitert mit Obergrenze für Wahlplakate 2026
Wahlplakate: Bezirk scheitert mit Obergrenze

Seit Sonntag sorgen Wahlplakate in ganz Berlin wieder für Diskussionen – nicht nur, weil manche Wahlhelfer zu früh mit dem Plakatieren begannen. Vor der Wahl am 20. September kommt niemand an den bekannten Gesichtern und knappen Botschaften vorbei. Dabei stellt sich seit Jahren die Frage, ob diese Werbung überhaupt einen Einfluss auf das Wahlergebnis hat. Der Bezirk Treptow-Köpenick wollte eigene Wege gehen und die Anzahl der Plakate deutlich begrenzen – dieses Vorhaben ist nun gescheitert.

Rechtsstreit mit der Senatsverwaltung

Grund für das Scheitern sind unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Begrenzung von Wahlplakaten nach dem Berliner Straßengesetz zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverkehrsverwaltung. Das teilten Treptow-Köpenicks Bürgermeister Oliver Igel (SPD) und Verkehrsstadträtin Claudia Leistner (Grüne) in einem Zwischenbericht in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit. „In der Sache vertritt der Bezirk die Auffassung, dass eine zahlenmäßige Begrenzung von Wahlplakaten im Rahmen des Berliner Straßengesetzes grundsätzlich zulässig sein kann, sofern überwiegende öffentliche Interessen vorliegen und die Maßnahme verhältnismäßig ausgestaltet ist“, heißt es in der Stellungnahme.

Als maßgebliche Gesichtspunkte werden laut Igel und Leistner insbesondere die Chancengleichheit der Parteien, Umwelt- und Ressourcenschutz sowie die Verkehrssicherheit angeführt. „Die geplante Obergrenze wird als verhältnismäßige, steuernde Auflage verstanden, die eine Überlastung des öffentlichen Raums verhindern soll, ohne die Wahlwerbung als solche zu untersagen“, erklärten sie. Der Bezirk kündigte an, die sogenannte Einigungsstelle anzurufen – doch die ist derzeit noch nicht eingerichtet. „Da die Einigungsstelle derzeit noch nicht eingerichtet ist, ist dieses Verfahren faktisch nicht durchführbar“, so Igel und Leistner.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Initiative von SPD, CDU, Linken und Grünen

Die Initiative stammte von SPD, CDU, Grünen und Linken. Im April war ein entsprechender Antrag für eine Obergrenze von 17.500 Plakaten in der BVV beschlossen worden. Das Bezirksamt sollte nicht mehr als 17.500 Plakate im öffentlichen Straßenraum genehmigen. Zugleich wurde das Ordnungsamt ersucht, die Einhaltung der Kontingente zu kontrollieren und bei Verstößen „erforderliche ordnungsrechtliche Maßnahmen“ zu ergreifen.

Linken-Fraktionschef Philipp Wohlfeil hatte bereits im Vorjahr gesagt: „Wir finden diese Plakate an den Laternen genauso hässlich wie alle anderen auch und müssen sie dazu auch noch selbst auf- und wieder abhängen. Einseitig können wir darauf aber nicht verzichten, weil wir einen Nachteil in der Wahrnehmung vor einer Wahl hätten. Deshalb bedarf es einer Regelung, die alle Parteien zügelt. Je weniger, desto besser.“

Kritik von der CDU

CDU-Fraktionsvorsitzender Dustin Hoffmann sieht die Schuld beim Bezirksamt: „Das Bezirksamt hat 2023 aus eigener Sicht selbst festgestellt, dass die Begrenzung funktioniert, und sogar eine weitere Reduzierung empfohlen. Drei Jahre später schafft es dieselbe Verwaltung dennoch nicht, eine rechtssichere Regelung für die Wahlen 2026 vorzulegen.“ Er verweist darauf, dass das Bezirksamt ein neues Genehmigungsverfahren vorbereitet und eigens Siegel hatte drucken lassen, die über das Wahlamt an die Parteien ausgegeben werden sollten. Nun kämen diese „stolz präsentierten“ Siegel nicht zum Einsatz.

„Dass wir Wahlplakate reduzieren müssen, steht für uns außer Frage. Genau deshalb hat die CDU sowohl 2021 als auch in diesem Jahr entsprechende Initiativen unterstützt. Umso unverständlicher ist es, dass nach fünf Jahren Diskussion heute größere Rechtsunsicherheit herrscht als zu Beginn“, so Hoffmann. „Die Plakatflut in Treptow-Köpenick beschäftigt uns und die Bürgerinnen und Bürger seit vielen Jahren. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht weniger Wahlplakate statt immer neuer bürokratischer Experimente.“

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

AfD zeigt sich zufrieden

AfD-Fraktionschef Denis Henkel hingegen ist zufrieden. Sowohl seine Partei als auch die FDP hatten gegen den Antrag gestimmt. Henkel hatte sich mit einer Bezirksaufsichtsbeschwerde an die Senatsverkehrsverwaltung gewandt. „Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die zuständige Senatsverwaltung unsere Rechtsauffassung zur Unzulässigkeit der Begrenzung der Zahl der Wahlplakate teilt. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat der AfD mittlerweile die beantragte Zahl von 3000 Plakaten genehmigt, sodass wir am 2. August wie geplant mit der Plakatierung beginnen konnten. Wir sind gespannt, ob die Kartellparteien nun freiwillig weniger Plakate hängen werden“, so Henkel.

Der Bezirk will nach Einrichtung der Einigungsstelle in der kommenden Legislaturperiode die Rechtslage differenziert aufarbeiten und eine einvernehmliche Klärung für künftige Wahlzeiträume herbeiführen. Bis dahin bleibt die Plakatflut in Treptow-Köpenick vorerst unbegrenzt.