Berlin: Hunderte Verstöße beim Plakatieren für Abgeordnetenhauswahl
Berlin: Hunderte Verstöße beim Plakatieren zur Wahl

Die heiße Phase des Wahlkampfs in Berlin hat begonnen, doch viele Parteien haben die Regeln missachtet. Beim Plakatieren für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September haben die Bezirksämter zahlreiche Verstöße registriert. Allein beim Ordnungsamt des Bezirks Steglitz-Zehlendorf gingen rund 100 Hinweise auf vorzeitige Plakatierungen ein, wie die Behörde der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dokumentierten zudem selbst 50 konkrete Verstöße.

Bußgelder drohen in mehreren Bezirken

In der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Marzahn-Hellersdorf gingen bis Montag 58 Hinweise auf Verstöße ein, wie ein Sprecher erklärte. Der Bezirk rechnet damit, dass insgesamt eine Summe von rund 2.900 Euro durch Bußgeldbescheide zusammenkommt. Bislang sei aber noch kein Verstoß geahndet worden. Grundsätzlich liegt das Bußgeld laut Behörde bei 50 Euro pro Standort. Die Höhe könne jedoch noch angepasst werden.

In Tempelhof-Schöneberg kontrollierte der Außendienst des Ordnungsamtes am Samstag und Sonntag, ob Wahlplakate zu früh angebracht wurden. Zunächst seien keine Verstöße registriert worden, hieß es. Die Kontrollen wurden zum Wochenstart fortgesetzt. „Bis zur heutigen Mittagspause wurden bereits vier falsch angebrachte Wahlplakate entfernt und sichergestellt“, erklärte eine Behördensprecherin. Angaben von weiteren Bezirken lagen zunächst nicht vor.

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Plakatieren erst ab 12 Uhr erlaubt

Mit dem Plakatieren beginnen durften die Parteien am Sonntag - sieben Wochen vor den Wahlen. Offiziell war das Aufhängen der Plakate erst ab mittags um 12.00 Uhr erlaubt und nicht wie bei den Wahlen davor im Dunkeln um Mitternacht. Das Landesparlament änderte dafür noch rechtzeitig das Berliner Straßengesetz.

Allein die fünf im Landesparlament vertretenen Parteien plus FDP und BSW wollen nach eigenen Angaben mit zusammen fast einer Viertelmillion Wahlplakaten für sich werben. Diese Masse an Plakaten macht die Kontrolle durch die Bezirke aufwendig, und die Regelungen sind offenbar nicht bei allen Parteien angekommen.

Hintergrund: Regeln für Wahlplakate in Berlin

Die Bezirksämter sind für die Einhaltung der Regeln zuständig. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet, die je nach Schwere variieren können. Die Parteien müssen ihre Plakate nach der Wahl wieder abhängen, sonst drohen weitere Kosten. Die genauen Regelungen sind im Berliner Straßengesetz festgelegt.

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