Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen einen 31-jährigen Mann erhoben, der als Gründer und Administrator des Darknet-Marktplatzes „Archetyp Market“ gelten soll. Die Plattform wurde im Jahr 2025 abgeschaltet, nachdem dort über Jahre hinweg massive Mengen an Drogen, neuen psychoaktiven Stoffen und Medikamenten gehandelt worden waren. Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden allein zwischen November 2022 und der Abschaltung rund 2,3 Millionen Bestellungen mit einem Gesamtumsatz von etwa 330 Millionen Euro aufgegeben. Die Anklage wurde am 4. August 2026 öffentlich gemacht.
Umfangreiche Ermittlungen und Vorwürfe
Den Ermittlern zufolge standen den rund 600.000 Kundenkonten etwa 17.000 Verkaufsangebote von ungefähr 3.000 professionellen Verkäufern zur Verfügung. Gehandelt wurden unter anderem 3,2 Millionen Pillen und 326 Liter verschiedener Betäubungsmittel – darunter Kokain, Fentanyl, Heroin und Crystal Meth. Zusätzlich boten die Verkäufer Cannabisprodukte, Arzneimittel, Dopingmittel und neue psychoaktive Substanzen an. Als Zahlungsmittel akzeptierte die Plattform ausschließlich Kryptowährungen, was die Rückverfolgung der Transaktionen erschwerte.
Der Angeklagte soll an jedem Verkauf mit etwa fünf Prozent beteiligt gewesen sein. Über ein eingerichtetes Treuhandsystem und weitere Gebühren habe er laut Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt rund 20 Millionen Euro eingenommen. Die Anklage wirft ihm vor, seit 2020 unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
Festnahme in Barcelona und Sicherstellungen
Die Festnahme des Beschuldigten erfolgte im Juni 2025 durch eine Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei an seinem Wohnsitz in Barcelona. Seitdem befindet er sich in Deutschland in Untersuchungshaft. Im Zuge der Ermittlungen stellten die Behörden nach eigenen Angaben Kryptowährungen, Bargeld und Luxusfahrzeuge im Gesamtwert von etwa zehn Millionen Euro sicher. Der Angeschuldigte ist bislang nicht vorbestraft.
Die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Das BKA betonte, dass die Ermittlungen in diesem Fall die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Darknet-Kriminalität verdeutlichen. Die Abschaltung der Plattform habe einen erheblichen Schlag gegen den illegalen Online-Handel mit Betäubungsmitteln dargestellt.
Hintergrund: Darknet-Märkte und ihre Bedeutung
Darknet-Marktplätze wie „Archetyp Market“ sind nur über spezielle Software wie Tor erreichbar und ermöglichen anonymen Handel. Die Nutzer zahlen in Kryptowährungen, was die Strafverfolgung erschwert. Dennoch gelingt es Ermittlern immer wieder, solche Plattformen zu identifizieren und abzuschalten. Der vorliegende Fall zeigt, dass auch hohe Umsätze nicht vor Strafverfolgung schützen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in der Vergangenheit bereits mehrere Verfahren gegen Betreiber von Darknet-Plattformen geführt und dabei teils mehrjährige Haftstrafen erwirkt.



