Güllegrube in Straß: Rat lehnt Bau ab – Entscheidung
Güllegrube in Straß: Rat lehnt Bau ab

Der Gemeinderat von Straß hat in seiner jüngsten Sitzung den Bau einer Güllegrube mehrheitlich abgelehnt. Damit folgte das Gremium dem Widerstand zahlreicher Anwohner, die sich gegen die geplante Anlage ausgesprochen hatten. Die Entscheidung fiel nach einer kontroversen Debatte, die rund zwei Stunden dauerte.

Proteste der Anwohner

Bereits im Vorfeld hatten sich mehrere Bürgerinitiativen gebildet. Sie befürchteten erhebliche Geruchsbelästigungen sowie eine mögliche Verschmutzung des Grundwassers. „Wir sind erleichtert, dass der Rat unsere Bedenken ernst genommen hat“, sagte eine Sprecherin der Initiative nach der Abstimmung. Die Pläne sahen vor, auf einem landwirtschaftlichen Grundstück am Ortsrand eine Güllegrube mit einem Fassungsvermögen von rund 2.000 Kubikmetern zu errichten.

Gründe für die Ablehnung

Bürgermeister Michael Schmidt betonte, dass die Entscheidung nicht gegen die Landwirtschaft gerichtet sei. „Wir unterstützen unsere Bauern, aber wir müssen auch die Lebensqualität der Bürger im Blick behalten“, erklärte er. Ausschlaggebend für die Ablehnung seien vor allem die Nähe zu Wohngebieten und die unzureichende Abstandsregelung gewesen. Zudem hätten Gutachten gezeigt, dass der Standort ungünstig sei.

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Reaktionen aus der Landwirtschaft

Der betroffene Landwirt zeigte sich enttäuscht. Er habe die Anlage benötigt, um seine Gülle umweltgerecht zu lagern. „Die Auflagen werden immer strenger, und ohne ausreichende Lagerkapazitäten wird die Arbeit schwieriger“, sagte er. Der Bauernverband kritisierte die Entscheidung als „Symptom einer wachsenden Kluft zwischen Stadt und Land“. Man werde nun nach alternativen Lösungen suchen, etwa einer gemeinschaftlichen Güllelagune.

Ausblick

Die Gemeinde prüft nun, ob sie ein neues Verfahren mit einem geänderten Standort anstoßen soll. Eine Bürgerversammlung ist für den kommenden Monat geplant. Bis dahin sollen weitere Gutachten zur Standortwahl erstellt werden. Die Entscheidung des Rates ist nicht rechtskräftig, der Landwirt kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

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