Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter bei blockierten Sonnenliegen am Pool eingreifen muss – andernfalls kann der Reisepreis gemindert werden. Im konkreten Fall hatte ein Urlauber auf der griechischen Insel Kos eine Pauschalreise für 7186 Euro gebucht. Die Liegen am Pool wurden ab 6 Uhr morgens mit Handtüchern reserviert, ohne dass Gäste sie nutzten. Der Kläger wandte sich vergeblich an Reiseleitung und Hotelpersonal.
Das Gericht stellte fest, dass die Reise wegen der blockierten Liegen Mängel aufwies. Der Kläger hatte Anspruch auf eine tägliche Preisminderung von 15 Prozent für zehn Tage, insgesamt 986,70 Euro. Dabei berücksichtigten die Richter, dass es sich um eine Unterkunft im gehobenen Preissegment handelte.
Der Veranstalter legte gegen einen Mahnbescheid Widerspruch ein, zahlte jedoch bereits 350 Euro. Das Gericht entschied, dass auch die restlichen 636,70 Euro zurückgezahlt werden müssen. Ein Gerichtssprecher betonte, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung, die jedoch der ständigen Rechtsprechung entspreche.



