Die Jugendämter in Hessen haben im Jahr 2025 einen neuen Höchststand bei festgestellten Kindeswohlgefährdungen verzeichnet. Wie das Statistische Landesamt in Wiesbaden mitteilte, stieg die Zahl der Fälle im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent auf 7.650. Damit setzt sich ein langfristiger Aufwärtstrend fort, der seit Beginn der Erhebung im Jahr 2012 anhält.
Anstieg trotz Rückgang bei Inobhutnahmen
Parallel zu diesem Anstieg ging die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen deutlich zurück. Laut Landesamt sank sie um knapp ein Viertel auf 4.760 Fälle. Grund dafür sei vor allem die geringere Anzahl unbegleiteter Einreisen von minderjährigen Flüchtlingen. Insgesamt bewerteten die Jugendämter im zurückliegenden Jahr rund 21.550 Fälle, um festzustellen, ob eine Gefährdung vorliegt. In mehr als jedem dritten Fall – konkret in 35 Prozent – stellten die Mitarbeiter eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest.
Häufigste Formen der Gefährdung
Das Statistische Landesamt differenzierte die Arten der Gefährdung. In jeweils knapp der Hälfte der Fälle (rund 50 Prozent) handelte es sich um psychische Misshandlung oder Vernachlässigung. Körperliche Misshandlungen wurden in 13 Prozent der Fälle registriert, Anzeichen sexueller Gewalt in 4 Prozent. Da Mehrfachnennungen möglich sind, können mehrere Gefährdungsformen in einem Fall vorliegen.
Gründe für Inobhutnahmen
Bei den Inobhutnahmen war die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils mit 33 Prozent der häufigste Anlass. Die unbegleitete Einreise aus dem Ausland folgte mit 29 Prozent. In jeweils knapp einem Fünftel der Fälle waren Anzeichen für körperliche Misshandlung oder Vernachlässigung der Auslöser für die Schutzmaßnahme. Auch hier sind Mehrfachnennungen berücksichtigt.
Hintergrund und Maßnahmen
Eine Inobhutnahme ist eine vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamts, bei der ein Kind oder Jugendlicher bei einer akuten Gefährdung kurzfristig in Sicherheit gebracht wird. Die betroffene Person kann aus der eigenen Familie, einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung herausgenommen und anderweitig untergebracht werden. Das Landesamt wies darauf hin, dass die Statistik die Fälle und nicht die betroffenen Menschen zählt, sodass Kinder und Jugendliche bei mehreren Anlässen mehrfach erfasst werden können.



