Leserbriefe: Mitschuld des Gerichts nach CSD-Anschlag und Debatte um Jugendstrafrecht
Leserbriefe: Mitschuld des Gerichts nach CSD-Anschlag

Mitschuld des Gerichts nach CSD-Anschlag

In den Leserbriefen der Berliner Morgenpost zum Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin-Tiergarten steht die Verantwortung der Justiz im Fokus. Leserin Dagmar Zuschlag schreibt: „Im Zusammenhang mit dem unfassbaren Anschlag sollte doch auch die Mitschuld des Gerichts in den Fokus genommen werden, das die Tat erst aufgrund der ausgesetzten Entscheidung über eine mögliche Bewährung für 6 Monate ausgesetzt hat.“ Sie fordert strafrechtliche Ermittlungen gegen die verantwortlichen Richter und Gutachter, die ihrer Ansicht nach zu selten zur Rechenschaft gezogen werden. „Das spielt leider der AfD voll in die Hände“, so Zuschlag.

Islamistische Homophobie ausgeblendet?

Dr. Dieter Schütz kritisiert Berlins Queerbeauftragten Alfonso Pantisano. Dieser habe in einem Gespräch mit der Morgenpost kein Wort über islamistische Homophobie verloren, obwohl er bereits zwei Wochen zuvor in einem Interview die Gefahr durch Islamisten in Berlin totgeschwiegen habe. „Aber aus ideologischen Gründen die Realität auszublenden, nutzt in diesem Fall allenfalls der AfD“, moniert Schütz.

Versagen des Staates trotz Vorgeschichte

Bernd Lange verweist auf den Anschlag auf dem Breitscheidplatz vor zehn Jahren. „Damals wie heute war der islamistische Täter vorbestraft, wurde von der Polizei beobachtet und als Gefährder eingestuft. Der Staat hat mit seinen Werkzeugen Legislative, Exekutive und Judikative gründlich versagt.“ Er fragt, wo man angelangt sei, wenn hochgefährliche Straftäter nicht angemessen behandelt werden. „Die lasche Justiz möchte dem lieben Terroristen durch ein Deeskalationstraining bessern, anstatt ihn hinter Gitter zu bringen“, so Lange.

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Dagegen lobt Peter Gehde den Einsatz der Spezialeinheiten der Berliner Polizei (SEK) bei der Festnahme des Täters. „Wer einen Anschlag auf das freie Leben in diesem Land verübt und bei der Festnahme Polizeibeamte mit einem Messer angreift, der muss damit rechnen, dass mit aller Konsequenz gegen ihn vorgegangen wird.“

Debatte um Jugendstrafrecht ab 18 Jahren

In einem weiteren Thema greifen Leser die Forderung von Justizsenatorin nach einer verpflichtenden Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahren auf. Lothar Otterstätter argumentiert: „Ab 16 Jahren darf gewählt werden, es wird also genug Verstand vorausgesetzt, die Geschicke des ganzen Landes in allen Bereichen mitzubestimmen. Die logische Konsequenz daraus ist auch die persönliche Verantwortung in allen Lebensbereichen, ohne Ausnahmen.“ Er warte auf konkrete Beschlüsse.

Ingo Haberkorn stellt klar: „52 Jahre nach dem Beginn der Volljährigkeit mit 18 Jahren ist es schon lange an der Zeit, die Verantwortung auch für strafbares Verhalten anzupassen.“ Er kritisiert die standardmäßige Anwendung des Jugendstrafrechts für 18- bis 21-Jährige als unlogisch. „Wer Verantwortung im Straßenverkehr und in allen Rechtsgeschäften übernehmen kann und soll, der kann das auch für Fehlverhalten im Strafrecht tun.“ Nur so ließen sich die „Scharlatane der AfD“ entzaubern.

Steuerfalle Rente: Leser beklagen staatliche Profitgier

Zum Artikel „Steuerfalle Rente: Fast jeder zweite Senior muss nachzahlen“ melden sich mehrere Leser. Ilse Zippel schreibt: „Jede Rentenerhöhung, ob klein oder großartig angekündigt von der Regierung, ist eine Steuerfalle, von der nur der Staat profitiert.“ Sie erklärt, dass die Bemessungsgrenze seit Jahren nicht angehoben wurde, sodass schon kleinste Erhöhungen steuerpflichtig machen. „Rechnet man nun noch die Krankenkassenerhöhungen – wobei auch schon vieles selbstbezahlt werden muss – und die Pflegeversicherung dazu, stellt man fest, dass unter dem Strich ein Minus entstanden ist.“ Ihrer Ansicht nach ist der Staat der einzige Profiteur der Rentenerhöhungen.

Martin Gaedke hingegen kritisiert die Überschrift: „Warum steht in der Überschrift ‚Steuerfalle‘? Werden die Rentner etwa in eine Falle gelockt? Jeder Bürger weiß, wie viel und wofür er Steuern zahlen muss, und für welches Einkommen.“ Er fordert weniger reißerische Überschriften.

Die Redaktion der Berliner Morgenpost bedankt sich für die zahlreichen Zuschriften und weist darauf hin, dass Leserbriefe die Meinung der Leser wiedergeben, nicht die der Redaktion. Aufgrund der großen Zahl kann nicht jede Einsendung veröffentlicht werden.

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