Wegner-Forderung nach Fußfessel für CSD-Attentäter: Warum trug er keine?
Wegner: Fußfessel für CSD-Attentäter möglich – warum nicht?

Die Forderung von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) nach einer Fußfessel für den mutmaßlichen Attentäter des Christopher Street Days (CSD) wirft Fragen auf. Denn die rechtliche Grundlage für eine solche Maßnahme besteht bereits seit dem 1. Januar 2026. Warum also trug der Verdächtige keine elektronische Fußfessel?

Rechtsgrundlage seit Jahresbeginn

Seit dem Jahreswechsel 2025/2026 ist in Berlin die Anordnung einer Fußfessel für islamistische Gefährder möglich. Das entsprechende Gesetz wurde im Herbst 2025 verabschiedet und trat planmäßig in Kraft. Es erlaubt den Behörden, Personen, die als Gefährder eingestuft sind, mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen – auch ohne strafrechtliche Verurteilung.

Der Fall des CSD-Attentäters zeigt jedoch, dass die Umsetzung in der Praxis offenbar hapert. Der 27-jährige Tunesier war den Sicherheitsbehörden bereits als islamistischer Gefährder bekannt. Dennoch trug er zum Zeitpunkt der Tat am 26. Juli keine Fußfessel.

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Wegner fordert Konsequenzen

Kai Wegner äußerte sich am Dienstag gegenüber der Presse: „Wir haben die rechtlichen Instrumente, aber sie werden nicht konsequent genug angewendet. Ich erwarte von der Justiz und der Polizei, dass sie alle Mittel ausschöpfen, um die Sicherheit in Berlin zu gewährleisten.“ Zugleich kündigte er an, den Vorgang intern zu prüfen.

Nach Angaben des Senats wurden seit Januar 2026 insgesamt 23 Fußfessel-Anordnungen ausgesprochen. In zwölf Fällen trugen die Betroffenen die Fessel auch tatsächlich. Die Gründe für die Nicht-Umsetzung in den übrigen elf Fällen sind unklar.

Kritik an der Verwaltung

Opposition und Polizeigewerkschaften üben scharfe Kritik. Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, Benedikt Lux, sagte: „Die Rechtsgrundlage ist da, aber die Verwaltung arbeitet zu langsam. Wenn ein Gefährder nicht überwacht wird, obwohl es möglich wäre, ist das ein Versagen der zuständigen Stellen.“

Die Berliner Polizei verweist auf Personalmangel und die hohe Zahl von Gefährdern. Derzeit werden in der Hauptstadt rund 120 Personen der islamistischen Szene zugerechnet. Davon gelten etwa 40 als besonders gefährlich.

Die Tat und ihre Folgen

Der CSD-Attentäter steuerte am Sonntag einen Kleintransporter in eine Menschenmenge auf der Pride-Parade. Drei Menschen starben, über 30 wurden verletzt. Der Täter wurde noch am Tatort überwältigt. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Wegner betonte, dass die Fußfessel allein nicht alle Gefahren bannen könne. „Aber sie ist ein wichtiges Instrument, um Gefährder im Auge zu behalten und Anschläge zu verhindern.“ Die Diskussion um die elektronische Überwachung dürfte in den kommenden Tagen weiter an Fahrt aufnehmen.

Der Artikel stammt von Alexander Rothe und Hans Cord Hartmann, erschienen am 28. Juli 2026 um 20:00 Uhr.

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