Der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer hat die Entscheidung eines Gerichts scharf kritisiert, den mutmaßlichen CSD-Attentäter Abdul B. trotz einer Verurteilung wegen Terrorverdachts auf freien Fuß zu setzen. „Verzeihung, das ist völliger Blödsinn“, sagte Fischer im Interview mit dem SPIEGEL. Er bezog sich damit auf die Begründung des Gerichts, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgehe.
Was war passiert?
Abdul B. war im Juli 2026 festgenommen worden, nachdem er bei einer Demonstration zum Christopher Street Day in Hamburg mehrere Menschen mit einem Messer attackiert hatte. Zwei Personen wurden verletzt, eine davon schwer. Die Staatsanwaltschaft warf ihm versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Im Prozess wurde er zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Doch das Gericht ordnete die sofortige Freilassung an, da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde – mit der Begründung, der Täter sei nicht mehr extremistisch eingestellt und habe Reue gezeigt.
Fischers Kritik an der Justiz
Fischer, der von 2000 bis 2017 am Bundesgerichtshof tätig war, hält diese Entscheidung für fahrlässig. „Ein terroristischer Angriff auf eine Menschenmenge ist kein Bagatelldelikt, bei dem man einfach auf Bewährung gehen kann“, sagte er. Die Gefährdungsprognose des Gerichts sei „oberflächlich“ und „nicht nachvollziehbar“. Er forderte eine gründlichere Überprüfung solcher Fälle. „Im Nachhinein hätte man alles stets verhindern können!“ ergänzte er ironisch mit Blick auf die typische Reaktion nach Anschlägen.
Die Rolle der Sicherheitsbehörden
Bereits vor der Tat war Abdul B. den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt. Er war mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, aber eine Abschiebung scheiterte an fehlenden Papieren. Der Fall wirft erneut Fragen nach den Instrumenten der Gefahrenabwehr auf. Fischer kritisierte auch das Zusammenspiel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten: „Es fehlt an einer konsequenten Linie. Jede Behörde schiebt die Verantwortung auf die nächste.“
Reaktionen auf Fischers Aussagen
Der Opferverband „Weißer Ring“ begrüßte Fischers deutliche Worte. Eine Sprecherin sagte, die Freilassung des Täters sei für die Betroffenen „ein Schlag ins Gesicht“. Auch Politiker der Opposition forderten Konsequenzen. Der Innensenator von Hamburg kündigte eine Überprüfung des Falls an. „Wir werden die Entscheidung des Gerichts genau analysieren und prüfen, ob gesetzliche Lücken geschlossen werden müssen“, sagte er.
Ausblick
Der Fall Abdul B. ist noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil angekündigt. Das Oberlandesgericht wird nun über die Rechtmäßigkeit der Freilassung entscheiden. Thomas Fischer bleibt skeptisch: „Solange das System nicht grundlegend reformiert wird, werden wir immer wieder solche Fälle erleben.“ Der Spiegel-Bericht hat bereits eine neue Debatte über die Sicherheitsarchitektur in Deutschland ausgelöst.



