Die Debatte um die Erstattung von Abnehmspritzen erhält neuen Schwung. Die neue Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Sonja Optendrenk, hat sich offen dafür gezeigt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Medikamente wie Wegovy oder Mounjaro künftig unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. In einem Interview mit dem „Spiegel“ kritisierte sie die bisherige Einstufung der Mittel als Lifestyle-Arzneimittel.
„Wir führen in Deutschland eine rückständige Diskussion über Adipositas“, sagte Optendrenk. Für viele Betroffene sei die Einordnung als Lifestyle-Produkt ein Zeichen mangelnder Anerkennung ihrer Krankheit. „Es wäre sicher überlegenswert, solche Abnehmmittel als Medikation unter bestimmten Bedingungen als Kassenleistung anzuerkennen.“ Die G-BA-Vorsitzende verwies auf Medikamente zur Tabakentwöhnung, bei denen der Gesetzgeber die Erstattungsregeln bereits angepasst habe. „Diese Debatte halte ich für sinnvoll.“
Die Äußerungen haben Gewicht, denn der G-BA entscheidet als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzteschaft, Kliniken und Krankenkassen, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. Damit ist er für die Versorgung von rund 74 Millionen Versicherten verantwortlich. Bislang fallen Abnehmspritzen nicht in diesen Leistungskatalog, wenn sie allein zur Gewichtsreduktion eingesetzt werden.
Der G-BA ist damit die zentrale Instanz, wenn es um die Frage geht, was die Solidargemeinschaft finanziert. Änderungen an dieser Stelle wirken sich direkt auf den Alltag der Versicherten aus. Eine Entscheidung zugunsten der Abnehmspritzen wäre zudem ein starkes politisches Signal: Sie würde anerkennen, dass extremes Übergewicht eine behandlungsbedürftige Krankheit und keine Frage von Disziplin ist.
Was zahlt die Kasse heute?
Die beiden Präparate Wegovy vom dänischen Hersteller Novo Nordisk und Mounjaro vom US-Konzern Eli Lilly sind in der Europäischen Union für Erwachsene mit einem Body-Mass-Index (BMI) ab 30 zugelassen. Ab einem BMI von 27 können sie verordnet werden, wenn zusätzlich eine gewichtsbedingte Erkrankung besteht. Dazu zählen etwa Bluthochdruck, Schlafapnoe, erhöhte Blutfette oder Typ-2-Diabetes.
Wer die Medikamente ausschließlich zum Abnehmen verschrieben bekommt, muss die Kosten gegenwärtig selbst tragen. Die monatlichen Ausgaben sind beträchtlich: Für Wegovy fallen zwischen 172,73 Euro und 277,60 Euro an, für Mounjaro zwischen 206,02 Euro und 499 Euro – je nach Dosierung und Packungsgröße. Auf ein Jahr hochgerechnet können sich die Ausgaben auf mehrere Tausend Euro summieren. Für viele Betroffene ist das eine erhebliche finanzielle Belastung.
Für viele Patienten ist die Eigenzahlung eine erhebliche Hürde. Monatliche Ausgaben von mehreren hundert Euro können selbst Menschen mit mittlerem Einkommen stark belasten. Ein Teil der Betroffenen verzichtet daher auf die Behandlung, obwohl sie medizinisch sinnvoll wäre.
Was würde es kosten?
Würden die Krankenkassen die Kosten übernehmen, käme erhebliche finanzielle Herausforderungen auf das Gesundheitssystem zu. Der AOK-Bundesverband beziffert die möglichen Mehrausgaben im Extremfall auf bis zu 45,8 Milliarden Euro pro Jahr. Andere Berechnungen gehen davon aus, dass die jährlichen Kosten zwischen vier und 19 Milliarden Euro liegen könnten. Wie hoch die tatsächliche Belastung ausfällt, hängt stark von den künftigen Regeln ab.
Entscheidend wird sein, ab welchem BMI ein Anspruch besteht, ob zusätzliche Erkrankungen vorliegen müssen und wie lange die Behandlung von den Kassen finanziert wird. Auch die Frage, ob und in welchem Umfang Patienten zu Begleitprogrammen wie Diätschulungen oder Sportangeboten verpflichtet werden, beeinflusst die Kosten. Eine genaue Schätzung ist daher derzeit kaum möglich.
Die Spannbreite der Schätzungen verdeutlicht, wie unsicher die Prognosen sind. Der AOK-Verband geht von einem Maximalszenario aus, das alle potenziell infrage kommenden Patienten einbezieht. Andere Modelle kalkulieren mit engeren Kriterien und geringeren Fallzahlen. Die tatsächliche Summe dürfte irgendwo in der Mitte liegen – abhängig davon, wie der Gesetzgeber und der G-BA die Rahmenbedingungen ausgestalten.
Wann könnte sich das ändern?
Ein konkreter Beschluss liegt noch nicht vor, ebenso wenig ein Zeitplan. Zuerst müsste der Gesetzgeber tätig werden und die Regeln lockern, die Abnehmspritzen als Lifestyle-Arzneimittel einstufen. Erst nach einer solchen Gesetzesänderung könnte der G-BA in einem eigenen Verfahren festlegen, welche Patientinnen und Patienten behandelt werden, wie lange und mit welchen Begleitmaßnahmen.
Sonja Optendrenk mahnt jedoch, die Erwartungen nicht zu hoch anzusetzen. Nach dem Absetzen der Spritze könne das Gewicht wieder zurückkehren, warnte sie. Die Medikamente allein stellten noch kein vollständiges Behandlungskonzept dar. Nötig seien eine dauerhafte ärztliche Betreuung, eine Umstellung der Ernährungsgewohnheiten und mehr Bewegung. Die Debatte über eine Erstattung sei deshalb nur ein erster Schritt – es brauche ein Gesamtkonzept, um Adipositas nachhaltig zu bekämpfen.



