Nordrhein-Westfalen verschärft den Kampf gegen den illegalen Handel mit gesundheitsschädlichen, tabakfreien Nikotinbeuteln. Ein neuer Erlass des Düsseldorfer Verbraucherschutzministeriums soll die Kontrollmöglichkeiten und den Durchgriff der kommunalen Behörden maßgeblich stärken. Ziel ist es, den illegalen Vertrieb dieser Produkte einzudämmen, die vor allem bei Jugendlichen beliebt sind.
Was sind tabakfreie Nikotinbeutel?
Tabakfreie Nikotinbeutel sind kleine kissenförmige Päckchen aus Zellstoff, die Nikotin, Aromen und weitere Zusatzstoffe enthalten, aber keinen Tabak. Konsumenten stecken den Beutel zwischen Oberlippe und Zahnfleisch oder in die Wangentasche, wo das Nikotin freigesetzt wird. Trotz des fehlenden Tabaks sind sie gesundheitlich bedenklich, da Nikotin stark süchtig macht.
Warum ist der Verkauf in Deutschland verboten?
Nach EU-Recht sind tabakfreie Nikotinbeutel grundsätzlich nicht zugelassen und dürfen – unabhängig vom Nikotingehalt – nicht in den Verkehr gebracht werden. Einige Mitgliedstaaten erlauben jedoch einen regulierten Verkauf. In Deutschland werden die Beutel rechtlich als Lebensmittel eingestuft, nicht als Tabakprodukt. Aufgrund ihrer Gesundheitsschädlichkeit und der Einstufung als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel ist der Handel hier verboten. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben diese Einstufung bereits bestätigt, so das NRW-Verbraucherministerium.
Wie gelangen die Beutel dennoch in den deutschen Markt?
Da kein Konsumverbot besteht, können die Beutel aus dem Ausland eingeführt werden – vor allem über das Internet. Zudem werden an etlichen Verkaufsstellen, etwa Kiosken, Schwarzmarktprodukte unter der Hand angeboten. Die Grauzone zwischen Einfuhr für den Eigenbedarf und gewerblichem Verkauf erschwert die Kontrolle.
Wie erleichtert NRW Kontrollen und Beschlagnahme?
Das Verbraucherschutzministerium bietet den Kommunen eine Muster-Allgemeinverfügung an. Wird diese vor Ort beschlossen, müssen sich Ordnungshüter nicht mehr auf zeitraubende Diskussionen einlassen, was genau in den Beuteln enthalten ist und ob dies eine Beschlagnahme rechtfertigt. In der Verfügung wird festgestellt, dass die Untersagung unabhängig vom Nachweis der konkreten Gefährlichkeit sofort vollzogen werden kann. Anfechtungsklagen entfalten keine aufschiebende Wirkung. NRW will damit den Jugendschutz und die Suchtprävention nachhaltig stärken. Städte wie Düsseldorf, Köln und der Kreis Unna haben solche Verfügungen bereits erlassen.
Warum sind Jugendliche besonders gefährdet?
„Tabakfreie Nikotinbeutel sind aufgrund ihrer Vielfalt an Geschmacksrichtungen, wie zum Beispiel Minze, Lakritz oder Fruchtaromen, speziell für Jugendliche attraktiv“, erläuterte das Verbraucherschutzministerium. Zahlreiche nationale und internationale Studien bestätigten dies. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet diese Entwicklung als besorgniserregend. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht gesundheitliche Risiken insbesondere für Kinder, Jugendliche und Nichtraucher, da Nikotin eine stark suchterzeugende Wirkung hat.
Wie wirkt Nikotin auf den Körper?
Bei Jugendlichen greift Nikotin direkt in die Gehirnentwicklung ein, macht schneller abhängig und kann langfristige Veränderungen im Belohnungssystem und im Verhalten verursachen, erläuterte NRW-Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen (CDU). „Deshalb gilt ein früher Konsum von Nikotin als besonders riskant.“ Untersuchungen des BfR belegen, dass beim Konsum tabakfreier Nikotinbeutel mindestens die Hälfte des enthaltenen Wirkstoffs vom Körper aufgenommen wird. Insbesondere bei hoch dosierten Produkten führt dies zu Nikotin-Blutspiegeln, die deutlich über denen einer herkömmlichen Zigarette liegen.
Welche Strafen drohen Händlern?
Je nach Einzelfall ist eine breite Palette an Sanktionen möglich: von einer Ermahnung über eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Damit sollen sowohl der illegale Handel als auch die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung – insbesondere für Jugendliche – bekämpft werden.



