Pflegedienst auswählen: Vertrag, Kosten & Kündigung – Was Sie wissen müssen
Pflegedienst auswählen: Vertrag, Kosten & Kündigung – Was Sie wissen müssen

Wenn Waschen, Anziehen oder die Hausarbeit nicht mehr allein gelingen, kann ein ambulanter Pflegedienst helfen. Er unterstützt Pflegebedürftige zu Hause und entlastet Angehörige. Die Leistungen umfassen Körperpflege, Hilfe beim Essen, Anziehen und Bewegen, Betreuung im Alltag, Haushaltshilfe sowie pflegerische Beratung. Auch medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel kann dazugehören. Nicht jeder Dienst bietet alles an – eine genaue Nachfrage ist wichtig.

Die Kosten werden je nach Situation von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Bei dauerhaftem Pflegebedarf und anerkanntem Pflegegrad ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegesachleistungen. Bei medizinisch notwendiger häuslicher Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung ist die Krankenkasse zuständig. Für diese Verordnung zahlen Versicherte in der Regel 10 Euro plus 10 Prozent der Kosten, begrenzt auf 28 Tage im Jahr. Die Pflegekassen stellen kostenlose Leistungs- und Preisvergleichslisten zur Verfügung.

Ein schriftlicher Pflegevertrag ist laut Verbraucherzentrale unerlässlich. Vertragspartner sollte möglichst die pflegebedürftige Person sein. Der Vertrag muss konkrete Leistungen, Kosten, Eigenanteil, Beteiligung von Pflegekasse und Krankenkasse, Abrechnung, Kündigungsfristen, Einsatzzeiten und Regelungen bei Krankenhausaufenthalt oder Urlaub enthalten. Eine Beispielrechnung sollte angefordert werden.

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Typische Probleme sind Unpünktlichkeit, wechselnde Pflegekräfte, nicht erbrachte Leistungen oder falsche Rechnungen. Mängel sollten schriftlich angesprochen werden. Bei falschen Rechnungen empfiehlt die Verbraucherzentrale: unstrittige Kosten bezahlen, strittige Beträge nur unter Vorbehalt zahlen. Lehnt der Pflegedienst eine Korrektur ab, kann die Pflegekasse den Medizinischen Dienst einschalten.

Pflegebedürftige können den Vertrag jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Für den Pflegedienst gelten gesetzlich nicht klar geregelte Kündigungsfristen – daher sollten Pflegebedürftige im Vertrag auf eine möglichst lange Kündigungsfrist für den Anbieter achten. Vor einem Wechsel sollte erst ein neuer Pflegedienst gefunden und der Starttermin geklärt werden.

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