Die AfD im Landkreis Spree-Neiße hat nach der Zurückweisung ihres Wahleinspruchs Klage gegen den Kreistag wegen der Landratswahl eingereicht. Die Klageschrift sei beim Verwaltungsgericht in Cottbus eingetroffen, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Die Partei wendet sich gegen die Stichwahl vom 22. März, bei der CDU-Kandidat Martin Heusler knapp gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer gewann.
Der Kreistag hatte den Wahleinspruch der AfD am 29. April mehrheitlich zurückgewiesen. Die AfD vermutet Unregelmäßigkeiten, insbesondere wegen der großen Diskrepanz zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis. Bei der Urnenwahl lag Beyer mit 54,13 Prozent vorn, während Heusler bei der Briefwahl 70,62 Prozent erhielt. Die Differenz von 24,75 Prozentpunkten sei ungewöhnlich hoch, so die Klageschrift.
Zudem kritisiert die AfD, dass 1.632 Wahlberechtigte mit Wahlschein nicht gewählt hätten, obwohl der Stimmenunterschied zwischen den Kandidaten nur 1.469 betrug. Auch die Sammlung von Briefwahlsendungen in einzelnen Wahlbehörden und der Transport zu zentralen Briefwahlstellen ohne durchgängige Versiegelung werden beanstandet.
Der AfD-Landesvorsitzende René Springer betonte, es gehe nicht um Vorverurteilungen, sondern um eine gerichtliche Überprüfung der Wahl. „Gerade weil der Abstand zwischen den beiden Kandidaten relativ gering war, muss jeder berechtigte Zweifel ausgeräumt werden“, sagte Springer.
Das Verwaltungsgericht Cottbus prüft nun die Klage. Ein Entscheidungstermin steht noch nicht fest.



