Hannover Arzt: Haftbefehl aufgehoben – kein dringender Tatverdacht
Arzt in Hannover: Haftbefehl aufgehoben – kein dringender Tatverdacht

Im Fall eines wegen mutmaßlicher Tötungsdelikte beschuldigten Arztes der Medizinischen Hochschule Hannover hat das Landgericht Hannover den Haftbefehl aufgehoben. Der 49-Jährige wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, wie seine Anwälte mitteilten. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte, dass nach Einschätzung der Kammer kein dringender Tatverdacht mehr vorliege. Im Lichte der Aussagen des Angeklagten sei es möglich, dass die Medikamentengabe „medizinisch vertretbar“ gewesen sein könnte.

Vorwürfe: Mord und versuchter Mord

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, zwei schwer kranke Patienten getötet und bei einer weiteren Patientin einen Tötungsversuch unternommen zu haben. Konkret angeklagt ist er wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Taten sollen sich zwischen Mai 2019 und März 2025 ereignet haben.

Im Mai 2019 soll der Arzt als Notarzt zu einer 82-jährigen Frau gerufen worden sein. Statt sie in ein Krankenhaus einzuweisen, habe er versucht, sie mit Medikamenten zu töten. In zwei weiteren Fällen geht es um intensivmedizinisch behandelte Patienten: einen 20-Jährigen, der im Juni 2020 starb, und einen 71-Jährigen, der im März 2025 starb. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Therapien abgebrochen und die Patienten durch Medikamente getötet zu haben.

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Verteidigung: „Innerhalb der Grenzen strafloser indirekter Sterbehilfe“

Der Arzt wies die Vorwürfe im Prozess zurück. Er argumentierte, es sei seine Pflicht gewesen, den Patienten ein Sterben ohne Luftnot und Schmerzen zu ermöglichen. Seine Verteidiger teilten mit: „Wir sehen uns in unserer Zuversicht bestärkt, dass der Strafprozess mit dem erstrebten Freispruch endet.“ Nach ihrer Auffassung habe sich ihr Mandant „innerhalb der Grenzen strafloser indirekter Sterbehilfe bewegt“.

Die Entscheidung des Landgerichts, den Haftbefehl aufzuheben, bedeutet nicht, dass die Anklage fallen gelassen wurde. Der Prozess wird fortgesetzt. Die Kammer betonte, dass der Angeklagte sich bis zum Urteil auf freiem Fuß befinde, da die bisherigen Erkenntnisse keinen hinreichenden Tatverdacht mehr begründen.

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